Der Grenzwert für den Leitwert - der Mikrosiemenswert
Die deutsche Trinkwasserverordnung lässt aktuell einen Grenzwert von 2790 μS/ zu. In 1990 fand eine Erhöhung 2000 μS/cm statt. 2001 wurde der Grenzwert dann weiter auf 2500 μS/cm erhöht, obwohl das BfR Bundesinstitut für Risikobewertung in 2017 sogar einen Leitwert von zunächst 1000 μS/cm vorgeschlagen hat. Wieso aber wurde dieser Grenzwert heraufgesetzt? Die Antwort des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. - technisch-wissenschaftlicher Verein) lautet simpel: Das Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken. Oh, es gibt verständlicherweise noch etwas, das berücksichtigt werden muss - unsere Kanalisation und unsere Wasserleitungen. Und der Leitwert hat noch eine weitere Bedeutung. Vereinfacht kann man sagen: Je höher der Leitwert, desto mehr gelöste elektrische Teile sind darin enthalten und desto besser kann der Strom geleitet werden. Im Fischlexikon steht Folgendes: Je geringer der Leitwert, desto höher der elektrische Widerstand in Ω (Ohm) und desto reiner ist das Wasser. Somit ist der Leitwert ein guter Indikator für die Reinheit des Wassers (nicht nur für Fische). Und noch eine Begründung führe ich hier ins Feld: Die Zusammensetzung des Wassers variiert in Deutschland stark. Einige Regionen haben von Natur aus Wasser mit einem höheren Mineraliengehalt, was zu einer höheren Leitfähigkeit führt. Ein niedriger Grenzwert hätte in diesen Regionen sehr aufwendige und kostspielige Aufbereitungsverfahren erfordert. Der hohe Grenzwert ermöglicht es, die natürliche Zusammensetzung des Wassers weitgehend zu erhalten. Dies ist auch ein Grund, warum der Wert in Deutschland deutlich höher ist als in anderen Ländern.
Der Leitwert gibt jedoch nur einen Hinweis auf die absolute Anzahl der gelösten Salzionen im Wasser und ersetzt keine genaue chemische Analyse der im Wasser gelösten Teilchen. Stoffe, die keinen Strom leiten wie z.B. Arzneimittel, Hormone oder Pestizide, werden nicht vom Leitwert berücksichtigt.
Die Mineralwasserfirmen sind gesetzlich übrigens nicht verpflichtet, einen Mikrosiemenswert anzugeben.