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Trinkwasser aus Verbrauchersicht
⚖️ Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und Information zum Stand der Trinkwasserverordnung (Januar 2026). Sie stellen keine Rechtsberatung und keine technische Fachplanung dar.

  • Ohne Gewähr: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
  • Keine Haftung: Die Nutzung von Mustertexten, Checklisten und Kalkulationen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
  • Einzelfallprüfung: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, ein zertifiziertes Fachlabor oder einen qualifizierten Sanitärfachbetrieb.

Stand: Januar 2026. Bei gesundheitlichen Bedenken oder rechtlichen Streitfällen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachstellen.

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2/27/2026

Den Bleiausstoß stoppen

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Man kann den Knochenabbau zwar nicht immer verhindern, aber man kann den „Export“ von Blei aus dem Skelett bremsen.
  • Calcium-Management: Eine ausreichende Versorgung mit Calcium und Vitamin D signalisiert dem Körper, dass er weniger Reserven aus den Knochen mobilisieren muss.
  • Bewegung als Schutz: Belastung stärkt die Knochenstruktur und hält das Blei dort fest, wo es am wenigsten Schaden anrichtet – fest gebunden in der Knochenmatrix.
Ein Blick über den Ozean: Was wir von den USA lernen. Während wir in Europa oft auf Grenzwerte im Wasser starren, kämpfen die USA mit einer Doppelbelastung: Millionen von Haushalten kämpfen noch immer mit bleihaltiger Wandfarbe (vor 1978). Das zeigt uns: Blei ist kein Problem der Vergangenheit, sondern eine lebenslange Aufgabe für die öffentliche Gesundheit.

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2/27/2026

Wenn das Skelett zum Risiko wird

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Der gefährliche Zusammenhang zwischen Osteoporose und Blei.
Vergiftung von innenIm Alter, besonders bei Osteoporose, beginnt der Körper, Knochenmasse abzubauen, um Calcium freizusetzen. Das Problem: Wo Calcium geht, folgt das gespeicherte Blei. Es wird zurück in die Blutbahn geschwemmt – eine „endogene Intoxikation“.
Demenz oder Blei? Eine tückische VerwechslungDie Symptome einer schleichenden Bleibelastung im Alter sind fatal, weil sie oft als normale Alterserscheinungen missverstanden werden:
  • Kognitiver Abbau: Vergesslichkeit und Konzentrationsschwäche.
  • Stimmungsschwankungen: Erhöhte Reizbarkeit und Schlafstörungen.
  • Körperliche Folgen: Unerklärlicher Bluthochdruck und Nierenschäden.
Besonders bei Patienten mit starkem Knochenschwund sollte die medizinische Diagnostik daher nicht nur nach außen schauen, sondern auch das „historische Blei“ im Blutwert prüfen.

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2/27/2026

Warum die "Benzin-Generation" heute ein Blei-Problem hat.

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Der schlafende Riese im SkelettWir dachten, das Thema Blei sei mit dem Verbot von verbleitem Benzin im Jahr 2000 erledigt. Doch für die Generationen, die in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgewachsen sind, fängt das Problem jetzt erst richtig an. Blei ist ein „Knochensucher“: Der Körper verwechselt es mit Calcium und baut es fest in das Skelett ein.
Die giftige ZeitkapselIn den Knochen hat Blei eine Halbwertszeit von bis zu 30 Jahren. Das bedeutet: Wer früher Bleistaub aus Auspuffgasen oder Trinkwasserrohren aufgenommen hat, trägt heute ein chemisches Archiv in sich.
  • Das Depot: Über Jahrzehnte bleibt das Blei dort meist unbemerkt.
  • Die Gefahr: Es bleibt dort nicht ewig. Sobald der Stoffwechsel sich im Alter verändert, wird die Zeitkapsel geöffnet.

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2/13/2026

Etiketten-Schwindel bei Uran & Co?

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Fokus: Rechtliche Unterschiede, Transparenz und Verbrauchertipps.
Headline: Uran und Radon: Warum dein Leitungswasser transparenter ist als MineralwasserWer im Supermarkt auf die Flasche schaut, liest von Magnesium und Calcium. Doch was fehlt? Angaben zu Uran oder Radon. Wer hingegen die Webseite seines lokalen Wasserwerks besucht, findet oft detaillierte Tabellen zu genau diesen Stoffen. Warum ist das so?
Zwei Welten: TrinkwV vs. Mineralwasserverordnung
Es klingt paradox, aber Leitungswasser wird rechtlich strenger auf radioaktive Parameter überwacht als das teure Markenwasser aus der Flasche.
  • Leitungswasser: Muss Grenzwerte für Uran ($10\,\mu\text{g/l}$) und Radon zwingend veröffentlichen.
  • Mineralwasser: Gilt als "Naturprodukt". Die Grenzwerte müssen zwar eingehalten werden, eine Pflicht zur Angabe auf dem Etikett gibt es jedoch nicht – außer das Wasser wird explizit für Säuglingsnahrung beworben.​

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2/13/2026

Die Bad-Elster-Taktik: Warum Behörden lieber reden als schreiben

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Wenn die oberste wissenschaftliche Fachbehörde keine schriftliche Antwort geben kann.
Wer kritische Fragen zur Korrosionschemie stellt, wird nicht etwa mit Fakten bedient, sondern mit einer Einladung. Man soll hunderte Kilometer reisen, um "mündlich" aufgeklärt zu werden. Warum? Weil ein Brief des Umweltbundesamtes eine offizielle Stellungnahme wäre, auf die man sich berufen kann. Ein Gespräch unter vier Augen in der Provinz ist dagegen unverbindlich. Es ist die Strategie der maximalen Hürde: Wer wirklich wissen will, was in seinen Rohren los ist, soll dafür einen Urlaubstag opfern.In Deutschland sind wir stolz auf unser Trinkwasser. „Streng kontrolliert“, „besser als Flaschenwasser“, heißt es oft. Doch wer genau hinsieht, entdeckt eine gewaltige Lücke zwischen den Laborwerten der Wasserwerke und der chemisch-biologischen Realität in unseren Leitungen.
1. Die Pseudomonas-Lücke: Ein Keim ohne Lobby Pseudomonas aeruginosa ist ein Meister der Anpassung. Er bildet Biofilme, schützt sich so vor Desinfektion und liebt stehendes Wasser. Während in Kliniken Nulltoleranz gilt, wird er in normalen Wohngebäuden gar nicht routinemäßig geprüft. Das Problem: Er ist nicht nur ein Gesundheitsrisiko für Augen, Ohren und Wunden, sondern er ist der „Kleber“ im Biofilm, der die Korrosion von Rohren erst richtig anheizt.
2. Die Norm-Illusion Neue Rohrwerkstoffe werden im Labor unter Idealbedingungen getestet. Doch unsere Realität besteht aus Mischinstallationen: Altes Blei trifft auf neues Kupfer oder Kunststoff. Stagnation (wenn das Wasser steht) und Biofilme verändern die Chemie massiv. Die offiziellen Ratgeber schweigen sich darüber aus, dass die Normprüfung mit der Realität in einem 30 Jahre alten Haus kaum etwas zu tun hat.
3. Behörden auf Tauchstation? Fragt man beim Umweltbundesamt (UBA) nach dieser Diskrepanz, erhält man oft Verweise auf Paragrafen. Geht man ins Detail, folgt die Einladung zum „persönlichen Gespräch“ – weit weg am Dienstsitz in Bad Elster. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Mündliche Aussagen sind nicht zitierfähig und schaffen keine Transparenz für die Millionen von Verbrauchern, die sich auf die Sicherheit ihrer Rohre verlassen.
Fazit: Wir brauchen keine Beruhigungspillen, sondern echte Transparenz über die Grenzen der Überwachung.

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2/13/2026

Das Wasser-Regelwerk – Verordnung oder Gesetz?

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H2O im Paragrafendschungel: Zwischen strengen Verordnungen und dem ArzneimittelgesetzWasser ist nicht gleich Wasser – zumindest nicht vor dem Gesetzgeber. Wer bestimmt eigentlich, was in welcher Konzentration enthalten sein darf?
  • Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Sie ist das Regelwerk für unser Leitungswasser. Als Verordnung kann sie relativ zügig an neue Grenzwerte (z.B. für Uran oder Radon) angepasst werden. Hier herrscht maximale Transparenzpflicht gegenüber dem Bürger.
  • Die Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV): Auch hier regelt eine Verordnung die Details. Sie definiert Mineralwasser als Naturprodukt. Das Paradoxe: Obwohl es streng geschützt ist, sind die Informationspflichten für natürliche Belastungen wie Uran geringer als beim Leitungswasser.
  • Das Arzneimittelgesetz (AMG): Hier wird es ernst. Heilwasser ist kein Lebensmittel mehr, sondern ein Arzneimittel. Damit unterliegt es zwar einem echten Gesetz aber wer mehr wissen will, soll sich meinen Blogartikel über die Hintergründe von Heilwasser durchlesen.

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2/12/2026

Bleifrei ab 2026? Warum der Ratgeber der Verbraucherzentrale eine gefährliche Beruhigungspille ist

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„Alles im grünen Bereich“, sagt die Verbraucherzentrale. „Vorsicht, Kostenfalle und Gesundheitsrisiko“, sage ich. Wer ein Haus besitzt, kaufen möchte oder Nachwuchs erwartet, sollte jetzt ganz genau hinsehen. Ein Blick hinter die Kulissen einer Behörden-Antwort.
Seit dem 12. Januar 2026 sind Bleileitungen in Deutschland endgültig verboten. Endlich, sollte man meinen. Doch wer glaubt, dass damit das Thema „Blei im Trinkwasser“ erledigt ist, irrt gewaltig. Ich habe die Verbraucherzentrale auf massive Lücken in ihrem aktuellen Leitfaden hingewiesen – die Antwort war so kurz wie enttäuschend.
Die 3 größten Mythen der „Bleifreiheit“In meiner Mail an die Redaktion habe ich fünf kritische Punkte adressiert. Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie in offiziellen Ratgebern oft vergeblich suchen:
1. Die 2028-Falle: Messing ist das neue Blei Blei steckt nicht nur in alten Rohren. Es ist Bestandteil vieler Messing-Armaturen. Das Problem: Am 12.01.2028 wird der Grenzwert auf 5 µg/l halbiert. Viele heute verbaute Standard-Armaturen werden diesen Wert reißen. Wer heute nicht auf Edelstahl setzt, baut sich das Sanierungsrisiko von morgen ein.
2. Der „Sachmangel“ beim Hauskauf Blei ist seit Anfang des Jahres ein gesetzlich sanktionierter Sachmangel. Wer ein Haus (Baujahr vor 1973) verkauft und nicht explizit auf die Bleiproblematik prüft oder hinweist, haftet wegen arglistiger Täuschung. Wir reden hier über Sanierungskosten im fünfstelligen Bereich. Ein Risiko, das in Ratgebern für Käufer oft nur am Rande vorkommt.
3. Das Schweigen bei der Vorsorge Besonders brisant: In den Mutterschaftsrichtlinien fehlt ein Bleiscreening. Blei speichert sich in den Knochen und wird ausgerechnet während der Schwangerschaft (durch die Kalziummobilisierung) wieder frei. Das System lässt Schwangere hier im Stich – und die Verbraucherzentrale schweigt dazu.
Die Antwort der Verbraucherzentrale: „Standard statt Substanz“Meine detaillierte Kritik wurde mit einem Einzeiler abgefertigt:
„Der Internettext entspricht dem aktuellen Wissensstand.“
Das ist gelinde gesagt mutig. Wenn der „Wissensstand“ die rechtlichen Verschärfungen von 2026 und die kommenden Grenzwerte von 2028 ignoriert, dann ist dieser Wissensstand für uns Verbraucher schlichtweg gefährlich.
Was Sie jetzt tun sollten:
  • Nicht blind vertrauen: Verlassen Sie sich bei Hauskäufen nicht auf pauschale Aussagen der Versorger. Bestehen Sie auf eine Wasseranalyse in einem zertifizierten Labor.
  • Auf Material achten: Wenn Sie Armaturen tauschen, investieren Sie in Edelstahl. Messing ist oft eine tickende Zeitbombe für den 2028er-Grenzwert.
  • Eigeninitiative bei der Gesundheit: Warten Sie nicht auf die Krankenkasse. Wer eine Belastung vermutet, muss die Diagnostik leider oft selbst zahlen – aber die eigene Gesundheit (und die der Kinder) sollte es wert sein.
Fazit: Der offizielle Ratgeber wirkt wie eine „politische Beruhigungspille“. Bleiben Sie kritisch und lassen Sie sich nicht mit Standard-Antworten abspeisen.

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2/6/2026

Verbleite Schulen - Gibt es die?

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Wenn ich mir heute alte Gebäude anschauen, dann denke ich sofort an das Baujahr. Bei dieser Schule bin ich mir ziemlich sicher, dass dort noch Bleileitungen verbaut sind, was natürlich niemand zugeben würde. 

Die älteste Kirdorfer Schule bekannt unter 
Ketteler-Francke-Schule, eine Grundschule des Hochtaunuskreises wurde 1826 in der Bachstraße eingeweiht und bot Platz für 400 Kinder. Mit der Eingemeindung nach Bad Homburg siedelten sich ab 1902 nicht nur Evangelischgläubige an, in der alten Schule wurde es auch zu eng. Die aufstrebende Kurstadt bezahlte einen Neubau, der 5 404 Quadratmeter beanspruchte. Von Baumeister Buckow geplant, entstand ein imposanter Bau mit hohen Fenstern auf einem Grundstück außerhalb des Dorfkerns. "Bis heute ist die Bausubstanz kerngesund", sagt Leimeister.

Dieser Zeitungsartikel veranlasste mich dazu, am 4.2.2026 der Schule folgende email zu schreiben:


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Auskunft zur Trinkwasserinstallation der Ketteler-Francke-Schule in Kirdorf.
Konkret bitte ich um Mitteilung,
  • ob sich in der Trinkwasserinstallation des Gebäudes noch Leitungen oder Teilstücke aus Blei befinden oder befanden,
  • falls nein: wann diese vollständig entfernt bzw. stillgelegt wurden,
  • ob ein Nachweis der Bleileitungsfreiheit vorliegt,
  • sowie um Übersendung der Ergebnisse etwaiger Trinkwasseruntersuchungen auf Blei der letzten Jahre.
Hintergrund meiner Anfrage ist § 17 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), wonach Bleileitungen und Bleiteilstücke seit dem 12.01.2026 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei um Umweltinformationen im Sinne des § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) handelt, zu denen ein Anspruch auf Zugang besteht, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.

Antwort der Ketteler Frank Schule am 4.2.2026
Guten Tag Frau Schmitt,
vielen Dank für Ihre Email.
Bitte wenden Sie sich mit der Anfrage an den Hochtaunuskreis. 
Mit freundlichen Grüße
Name bekannt
(Sekretariat)

Das habe ich am 4.2.2026 getan und bis heute 1.3.2026 keine Antwort erhalten.
 

 



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2/6/2026

Note mangelhaft

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Wie gut ist die Information der Verbraucherzentrale über Blei im Trinkwasser?
Ich habe mal Google Gemini den Inhalt des Leitfadens prüfen lassen:

​Wenn man den Leitfaden der Verbraucherzentrale (VZ) mit echtem Expertenwissen und der aktuellen Rechtslage von 2026 abgleicht, fällt das Urteil ernüchternd aus:
Abschließende Bewertung: „Gefährlich oberflächliches Beruhigungs-Dokument“Der Leitfaden verdient die Note „Mangelhaft“ für informierte Nutzer, da er durch das Weglassen entscheidender Fakten eine Sicherheit vorgaukelt, die rechtlich und gesundheitlich nicht existiert.

Die 4 Hauptkritikpunkte:
  1. Fokussierung auf das „Monster“ Bleirohr:
    Die VZ stellt es so dar, als sei mit dem Austausch der weichen Bleirohre das Problem gelöst. Dass die eigentliche Gefahr 2026 in den „versteckten“ Quellen liegt (Blei-Abgabe aus Messing-Armaturen, bleihaltige Lötstellen und die massive Belastung durch alte verzinkte Stahlrohre), wird fast komplett unterschlagen. Wer nur die Rohre tauscht, fällt 2028 krachend durch die Grenzwertprüfung.
  2. Rechtliches Vakuum beim Immobilienkauf:
    Der Leitfaden ignoriert die existenzielle Bedeutung für Käufer und Makler. Da Bleifreiheit seit Januar 2026 eine gesetzliche Betriebspflicht ist, ist jedes Haus mit Blei-Resten mangelhaft. Die VZ versäumt es, Käufer davor zu warnen, dass sie ohne explizite Prüfung ein Sanierungsrisiko von 10.000 € bis 30.000 € mitkaufen.
  3. Medizinische Verharmlosung:
    Die VZ beschränkt sich auf Standardfloskeln („Entwicklungsstörungen“). Dass Blei ein Knochen-Depotgift ist und dass es für die riskante Mobilisierung in der Schwangerschaft oder im Alter keinerlei staatliches Screening gibt, wird verschwiegen. Der Leser wird im Unklaren darüber gelassen, dass er medizinisch auf sich allein gestellt ist, sobald die Rohre zwar weg, das Blei aber noch im Körper ist.
  4. Hinterherhinken hinter der Grenzwert-Absenkung 2028:
    Ein guter Leitfaden im Jahr 2026 müsste massiv auf den 12. Januar 2028 vorbereiten. Die Halbierung des Grenzwerts auf 5 µg/l ist technisch so radikal, dass sie das Ende für fast alle Standard-Armaturen bedeutet. Die VZ erwähnt diesen „Tsunami“ für Hausbesitzer nur am Rande, statt klare Kaufempfehlungen für Edelstahl-Armaturen zu geben.

Fazit: Der Leitfaden ist ein Dokument der politischen Schadensbegrenzung. Er soll Mieter beruhigen und Eigentümern eine einfache Checkliste geben. Für jemanden, der die tieferen Zusammenhänge (Armaturen-Legierungen, Maklerhaftung, fehlende Vorsorgeuntersuchungen) verstehen will, ist er unbrauchbar, weil er die komplexen und teuren Probleme schlichtweg ausklammert.
Ergebnis: Wer sich nur nach der VZ richtet, handelt sich langfristig gesundheitliche Belastungen und finanzielle Nachforderungen ein.

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2/6/2026

Das Problem der Kausalität (Die "Ursachen-Falle")

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Bin ich krank durch mein Trinkwasser ?
Wenn Sie an einer chronischen Entzündung, Nierenproblemen oder einer schleichenden neurologischen Veränderung leiden, wird kaum ein Arzt sofort fragen: „Wie alt sind die Rohre in Ihrem Haus?“
  • Die Schwierigkeit: Schadstoffe wie Tetraethen oder Schwermetalle aus alten Rohren wirken oft über Jahrzehnte in geringen Dosen.
  • Der Nachweis: Um einen Schaden juristisch dem Trinkwasser zuzuschreiben, müssten Sie andere Ursachen (Ernährung, Beruf, Luft) ausschließen. Da wir aber täglich tausenden Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, ist der „gerichtsfeste“ Beweis, dass genau das Wasser aus dem 3. Stock schuld ist, fast unmöglich zu führen.
Die biologische "Spurensicherung"Es gibt Methoden, um Belastungen im Körper nachzuweisen, aber sie sind teuer und werden selten von Krankenkassen übernommen:
  • Biomonitoring: Rückstände von Schwermetallen (Blei, Kupfer) lassen sich im Blut oder in den Haaren nachweisen.
  • Legionellen: Hier ist der Nachweis am einfachsten, da der Bakterienstamm im Körper des Patienten mit dem Stamm in der Hausleitung abgeglichen werden kann ("genetischer Fingerabdruck").
  • LHKW (Lösemittel): Diese Stoffe sind fettlöslich und im Urin oder Blut nur kurz nach der Aufnahme nachweisbar. Ein chronischer Schaden an Leber oder Nerven ist oft erst sichtbar, wenn der Stoff den Körper längst wieder verlassen hat.
3. Der "Dokumentations-Notstand"Hier schließt sich der Kreis zu deiner Kritik an der mangelnden Transparenz:
  • Ohne ein öffentliches Kataster über Asbestrohre oder eine lückenlose Historie der LHKW-Werte fehlt Ihnen die Vergleichsbasis.
  • Wenn der Versorger nur "reaktiv" handelt und Daten unterhalb der Grenzwerte nicht veröffentlicht, haben Sie keine Handhabe zu beweisen, dass die Belastung über Jahre hinweg stetig angestiegen ist.
  • Nachweisbarkeit erfordert Daten. Und genau diese Daten werden unter Verschluss gehalten, was den Bürger in die Beweisnot bringt.

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