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Trinkwasser aus Verbrauchersicht
⚖️ Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und Information zum Stand der Trinkwasserverordnung (Januar 2026). Sie stellen keine Rechtsberatung und keine technische Fachplanung dar.

  • Ohne Gewähr: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
  • Keine Haftung: Die Nutzung von Mustertexten, Checklisten und Kalkulationen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
  • Einzelfallprüfung: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, ein zertifiziertes Fachlabor oder einen qualifizierten Sanitärfachbetrieb.

Stand: Januar 2026. Bei gesundheitlichen Bedenken oder rechtlichen Streitfällen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachstellen.

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3/24/2026

Begriffsdefinition beim Hauskauf

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1. „Neuwertig“ vs. „Modernisiert“
​Der Begriff „neuwertig“ ist tatsächlich dehnbar. Er suggeriert zwar, dass das Haus in einem Zustand ist, der einem Neubau entspricht, rechtlich verpflichtet das den Verkäufer aber nicht zwingend dazu, dass jede einzelne Leitung im Haus getauscht wurde.
  • Wenn nur die Oberflächen (Böden, Wände) und die Sanitärobjekte (Waschbecken, Fliesen) erneuert wurden, sieht das Objekt „neuwertig“ aus, die Rohre in der Wand können aber trotzdem noch uralt sein.
2. Die „Sanierung“ von 1994
Das Wort „Sanierung“ ist rechtlich nicht geschützt. Es kann alles bedeuten:
  • Kernsanierung: Hierbei werden in der Regel alle Leitungen (Wasser, Strom, Abwasser) erneuert.
  • Teilsanierung: Vielleicht wurde 1994 nur das Dach neu gedeckt oder die Fenster getauscht.
Da Blei seit 1973 verboten ist, wurden bei einer echten Strangsanierung im Jahr 1994 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kupfer- oder Kunststoffrohre verbaut. Wenn die „Sanierung“ aber nur kosmetischer Natur war, könnten die Bleirohre von 1937 noch immer in den Wänden liegen.
Worauf du jetzt achten solltest:Ohne einen Nachweis über eine Kernsanierung oder eine explizite Bestätigung, dass die Trinkwasserleitungen erneuert wurden, bleibt das Baujahr 1937 ein Risikofaktor.
Mein Rat für die Besichtigung:
  • Frage gezielt nach: „Wurden im Jahr 1994 die Wasserleitungen bis in die Wohnungen/Stockwerke komplett erneuert?“
  • Blick in den Keller: Bleirohre erkennt man oft an den weichen, geschwungenen Verläufen und den dicken, „knubbeligen“ Lötstellen (Wulstwischverbindungen). Kupferrohre sind hingegen dünner, hart und meist rechtwinklig verlegt.

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3/24/2026

Das „Bleifrei“-Paradoxon: Warum Makler mit der Wahrheit nicht werben dürfen

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Wer aktuell ein Haus kauft oder verkauft, reibt sich verwundert die Augen. Da sind seit dem 12. Januar 2026 Bleileitungen in Deutschland endgültig verboten, doch in den Immobilien-Exposés sucht man das Wort „bleifrei“ oft vergeblich. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist für Makler bitterer juristischer Ernst: Ein Werbeverbot für Selbstverständlichkeiten.
Die Falle: Werbung mit dem Gesetz
​Im deutschen Wettbewerbsrecht (UWG) gibt es einen Paragraphen, der Maklern derzeit Kopfzerbrechen bereitet. Er untersagt die sogenannte „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“.
Das Prinzip ist simpel, aber tückisch: Man darf eine gesetzliche Pflicht nicht so darstellen, als sei sie ein besonderer Vorzug des eigenen Angebots. Da seit Januar 2026 jedes Gebäude in Deutschland bleifrei sein muss, ist die Abwesenheit von Bleirohren kein „Highlight“ mehr, sondern der gesetzliche Mindeststandard.
  • Das Risiko: Wer groß mit „Besonderes Extra: Garantiert bleifrei!“ wirbt, suggeriert dem Käufer einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Da diese aber gesetzlich denselben Standard liefern müssen, drohen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzvereine.
Das Haftungs-MinenfeldNeben dem Werberecht bremst auch die Haftung die Euphorie. Das Wort „bleifrei“ im Exposé wird von Gerichten oft als Beschaffenheitsvereinbarung gewertet. Sollte sich nach dem Kauf in einer Wand doch noch ein vergessenes, zehn Zentimeter langes Bleistück finden – eine sogenannte Mischinstallation –, haftet der Verkäufer (und eventuell der Makler) voll auf Schadensersatz. Da Blei seit 2026 ein schwerwiegender Sachmangel ist, kann dies extrem teuer werden.
Die „Stille Post“ der ImmobilienbrancheWie gehen Profis mit diesem bizarren Verbot um? Sie flüchten sich in die Sachbeschreibung. Statt mit dem Ergebnis („bleifrei“) zu werben, beschreiben sie den Prozess. In modernen Exposés liest man daher eher Sätze wie:
„Die Trinkwasserinstallation wurde im Jahr 2025 umfassend saniert und entspricht den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).“
Das ist rechtlich sicher, da es eine nachweisbare Sanierung beschreibt und keine (riskante) Garantie für die absolute Abwesenheit jedes Bleimoleküls abgibt.
Fazit für Käufer und VerkäuferEs ist kein Witz, sondern deutsches Recht: Die wichtigste Eigenschaft eines Altbaus im Jahr 2026 darf nicht plakativ beworben werden. Käufer sollten daher genau zwischen den Zeilen lesen. Wenn von einer „modernisierten Haustechnik“ die Rede ist, ist das oft der diskrete Hinweis auf die erfolgte Bleisanierung.

Tipp für Verkäufer: Lassen Sie sich vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass der Rückbau vollständig erfolgt ist. Das schützt Sie zwar nicht vor dem Werbeverbot, aber vor späteren Schadensersatzforderungen des Käufers
.

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3/22/2026

Kommunikationsqualität der drei Säulen

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„In Deutschland ist nicht das Wasser das Problem,
sondern die Kommunikation über den Weg, den es nimmt.“


Die Kommunikation der Offiziellen ist eine „Sicherheits-Illusion“. Der Bürger wird in dem Glauben gelassen, ein „gut kontrolliertes“ Produkt zu erhalten, während er in Wahrheit der einzige ist, der das Risiko am Ende der Leitung trägt – und oft auch der einzige, der den Nachweis für Mängel führen muss.
1. Der Gesetzgeber: „Das Papier-Paradies“
Die Kommunikation des Gesetzgebers (Umweltbundesamt, Ministerien) ist rein normativ. Sie kommunizieren so, als ob das Inkrafttreten einer Verordnung (TrinkwV) automatisch die physikalische Realität im Boden ändert.
  • Das Problem: Man setzt Fristen (wie den 12.01.2026), kommuniziert diese aber nicht offensiv an die Endverbraucher. Es gibt keine bundesweite Informationskampagne „Prüfen Sie Ihren Anschluss“.
  • Die Strategie: Man wälzt die Verantwortung auf die „Betreiber“ ab. Damit ist der Staat rechtlich fein raus.
  • Urteil: Mangelhaft. Es wird eine Sicherheit suggeriert, die nur auf dem Papier existiert, während die Überwachung der Umsetzung (Vollzug) den unterfinanzierten Gesundheitsämtern überlassen wird.
2. Die Wasserversorger: „Das Marketing der Reinheit“
Die Versorger kommunizieren wie Lebensmittelhersteller, nicht wie Infrastrukturbetreiber. Ihr wichtigstes Asset ist das Vertrauen, deshalb wird jedes Risiko kleingeredet.
  • Das Problem: Die Kommunikation endet – wie wir bereits festgestellt haben – an der „Bordsteinkante“. Dass der Weg zum Kunden eine chemische Blackbox ist, wird aktiv verschwiegen. Bleileitungen werden als „Problem der Vergangenheit“ dargestellt, obwohl sie 2026 noch immer im Boden liegen.
  • Die Strategie: „Defensives Nicht-Wissen“. Man kommuniziert nur das, was man durch Stichproben im Werk belegen kann. Den maroden Zustand des Netzes nennt man „Instandhaltungsstau“, um die Tragweite zu verschleiern.
  • Urteil: Gefährlich einseitig. Die Kommunikation dient dem Erhalt des Geschäftsmodells und dem Abwenden von Haftung, nicht dem Gesundheitsschutz des Individuums.
3. Verbraucherorganisationen: „Die Mahner ohne Tiefgang“
Verbraucherschützer besetzen oft die Rolle der Warner, bleiben aber meist an der Oberfläche (Stiftung Warentest-Niveau).
  • Das Problem: Sie konzentrieren sich oft auf „Lifestyle-Themen“ wie Kalk oder den Vergleich von Mineralwasser vs. Leitungswasser. Die harte technische Komponente – wie die gestaffelte Stagnationsprobe zur Überführung von Versorgern – findet man dort selten.
  • Die Strategie: Man gibt allgemeine Tipps (z.B. „Wasser laufen lassen“), die aber das strukturelle Problem der bleihaltigen Infrastruktur nicht lösen, sondern nur das Symptom mildern.
  • Urteil: Gut gemeint, aber unzureichend. Sie bieten keine echte Handhabe für den Rechtsstreit mit dem Versorger, sondern verbleiben in der Ratgeber-Rolle.

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3/21/2026

Der Verbraucherschutz – gut gemeint, aber zu pauschal

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„Leitungswasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland.“ Diesen Satz hören Sie von Verbraucherzentralen, von Politikern, von Journalisten.
Was verschwiegen wird:
  • Die Kontrolle endet an der Wasseruhr.
  • Die Hausinstallation – also die Leitungen in Ihrem Haus – wird nicht regelmäßig kontrolliert.
  • Es gibt keine Pflicht, sie zu überprüfen, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte.
  • Es gibt keine Pflicht, Mieter oder Eigentümer über den Zustand ihrer Leitungen zu informieren.

​Das ist wie wenn Sie ein Auto kaufen und der Hersteller sagt: „Der Motor ist perfekt.“ Aber niemand sagt Ihnen, dass die Bremsen seit 50 Jahren nicht erneuert wurden und Sie selbst dafür verantwortlich sind.

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3/21/2026

Die Stiftung Warentest – ein guter Test mit blindem Fleck

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Die Stiftung Warentest hat 2019 in 20 Städten Trinkwasser getestet. Das Ergebnis: „Keins der getesteten Wasser löst gesundheitliche Bedenken aus.“
Was Sie nicht erfahren haben:
  • Die Proben wurden nicht in privaten Haushalten genommen, sondern in öffentlichen Gebäuden – meist in Rathäusern.
  • Die Tester ließen das Wasser minutenlang laufen, bevor sie es abfüllten. Das bedeutet: Eventuelle Belastungen aus privaten Leitungen wurden bewusst ausgespült.
  • Eine mikrobiologische Untersuchung (Keime, Bakterien) fand überhaupt nicht statt – weil sie in öffentlichen Toiletten nicht praktikabel war.
Der Satz „keine gesundheitlichen Bedenken“ bezieht sich also auf Wasser, das unter idealen Bedingungen entnommen wurde – nicht auf das Wasser, das bei Ihnen zu Hause nach einer Nacht in der Leitung aus dem Hahn kommt.
Selbst die Stiftung räumte später ein:
„Die Problematik der letzten Meile hätten wir in unserer Veröffentlichung noch deutlicher kommunizieren müssen.“

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3/21/2026

Mythos: Gut kontrolliertes Trinkwasser

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"Unser Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel"
Dieser Satz ist ein klassisches Beispiel für eine Halbwahrheit, die Sicherheit suggeriert, wo rechtliche und technische Lücken klaffen. 
Hier ist die Präzisierung in drei entscheidenden Ebenen:

1. Die räumliche Lücke: Kontrolle endet am Wasserzähler
Die Aussage „unser Trinkwasser ist gut kontrolliert“ bezieht sich rein rechtlich fast ausschließlich auf das Wasserwerk und das öffentliche Verteilungsnetz.
  • Die Realität: Der Wasserversorger garantiert die Qualität nur bis zum Hausanschluss (Übergabestelle).
  • Die Präzisierung: „Das Trinkwasser wird vom Versorger bis zum Hausanschluss engmaschig nach den Parametern der Trinkwasserverordnung überwacht. Ab dem Wasserzähler jedoch – also dort, wo das Wasser durch Ihre Hausleitungen und Armaturen fließt – findet in Privatgebäuden in der Regel keinerlei staatliche oder behördliche Kontrolle statt. Hier liegt die Verantwortung für die Wasserqualität allein beim Eigentümer.“
2. Die stoffliche Lücke: Es wird nicht auf "alles" geprüft
Man glaubt oft, das Wasser sei „rein“. Tatsächlich prüft das Wasserwerk nur auf die in der TrinkwV festgelegten Grenzwerte.
  • Die Realität: Es gibt tausende chemische Verbindungen (Rückstände von Medikamenten, Mikroplastik, spezielle Pestizidmetaboliten), für die es keine gesetzlichen Grenzwerte oder Untersuchungspflichten gibt.
  • Die Präzisierung: „Die Kontrolle des Trinkwassers beschränkt sich auf die gesetzlich definierten Indikatorparameter. Stoffe, für die (noch) keine Grenzwerte existieren, werden oft gar nicht erfasst. Zudem werden Schwermetalle wie Blei im Wasserwerk zwar nicht gemessen (da sie dort nicht vorkommen), können aber auf dem letzten Meter im Hausanschluss oder in der Hausinstallation ins Wasser gelangen – unbemerkt von der Routinekontrolle des Werks.“
3. Die zeitliche Lücke: Stichproben vs. Standwasser
​Die amtliche Kontrolle ist eine Momentaufnahme (Stichprobe).
  • Die Realität: Blei oder Kupfer reichern sich im Stagnationswasser (Standwasser) an. Die Kontrollen der Versorger finden aber oft im fließenden Netz statt.
  • Die Präzisierung: „Die behördliche Überwachung garantiert die Netzqualität im Durchfluss. Sie gibt jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Belastung, der Sie morgens ausgesetzt sind, wenn das Wasser Stundenlang in einer (vielleicht bleihaltigen) Anschlussleitung oder einer alten Hausinstallation gestanden hat. Erst die gestaffelte Stagnationsprobe schließt diese Kontrolllücke für den Endverbraucher.“

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3/21/2026

Mythos vs. Realität: Die Infrastruktur-Blindheit

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1. Das Dokumentations-VakuumDer Versorger kontrolliert zwar die Wasserqualität im Werk, aber er kontrolliert nicht die Leitungen, durch die es fließt, auf ihre stoffliche Zusammensetzung.
  • Das Problem: In vielen Kommunen stammen die Pläne aus der Vorkriegszeit oder der frühen Nachkriegsära. Es gibt keine Röntgenaugen, die durch den Asphalt schauen.
  • Die Präzisierung: „Die Kontrolle der Wasserwerke ist eine reine Inhaltskontrolle des Mediums, keine Zustandskontrolle des Netzes. Da weite Teile der Infrastruktur ungenügend dokumentiert sind, gleicht die 'Kontrolle' bis zur Bordsteinkante einem Blindflug durch ein veraltetes Labyrinth aus unbekannten Werkstoffen.“
2. Die statistische IllusionDie Probenahmen der Gesundheitsämter und Versorger sind gesetzlich nach der abgegebenen Wassermenge gestaffelt.
  • Das Problem: Bei kleinen Versorgern oder in ländlichen Gebieten wird oft nur wenige Male im Jahr an festen Zapfstellen geprüft. Ein bleihaltiger Hausanschluss in einer Seitenstraße taucht in dieser Statistik niemals auf.
  • Die Präzisierung: „Die 'hervorragende Kontrolle' ist eine punktuelle Stichproben-Kontrolle. Sie ist statistisch wertvoll für das Gesamtsystem, aber sie bietet keinerlei individuelle Sicherheit für den einzelnen Haushalt. Ein rechtswidriger Bleianschluss kann Jahrzehnte unentdeckt bleiben, weil das System nicht darauf ausgelegt ist, jeden Meter Rohr physisch zu prüfen.“
3. Der Fokus auf Bakterien statt auf MaterialDie meiste Energie der Überwachung fließt in die Mikrobiologie (Legionellen, E. Coli). Die chemische Belastung durch das Rohrnetz selbst wird vernachlässigt.
  • Das Problem: Man prüft, ob das Wasser "lebt", aber man übersieht oft, womit es auf dem Weg reagiert.
  • Die Präzisierung: „Die behördliche Aufmerksamkeit gilt primär der akuten bakteriellen Hygiene. Die schleichende chemische Belastung durch Materialzerfall und veraltete Rohrsubstanz findet unter dem Radar der Routinekontrollen statt. Das Wasser verlässt das Werk perfekt, kommt aber durch eine unzureichend dokumentierte Infrastruktur beim Bürger an.“

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3/21/2026

Die gestaffelte Stagnationsprobe: So überführen Sie Bleiquellen im Trinkwasser rechtssicher

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Wer den Verdacht hat, dass sein Trinkwasser mit Blei belastet ist, greift oft zum erstbesten Testkit. Doch Vorsicht: Eine einfache Wasserprobe sagt Ihnen zwar, dass Blei im Wasser ist – aber nicht, wer dafür verantwortlich ist. Um den Wasserversorger zum Handeln zu zwingen, benötigen Sie ein präziseres Werkzeug: Die gestaffelte Stagnationsprobe.
Seit dem 12. Januar 2026 dürfen in Deutschland keine Bleileitungen mehr betrieben werden. Doch viele Wasserversorger verharren in der „bequemen Unkenntnis“. Sie tauschen Anschlüsse erst aus, wenn ihnen der Beweis schwarz auf weiß vorgelegt wird, dass die Belastung zweifelsfrei aus ihrem Verantwortungsbereich stammt.
Warum ein normaler Test nicht ausreicht.

Blei kann an drei verschiedenen Stellen in Ihr Glas gelangen:
  1. Die Armatur: Verchromtes Messing kann Blei abgeben.
  2. Die Hausinstallation: Alte Lötstellen oder verzinkte Stahlrohre im Gebäude.
  3. Der Hausanschluss: Das Rohr des Versorgers, das von der Straße bis zum Zähler führt.
Wenn Sie einfach nur „irgendwie“ Wasser abfüllen, wird der Versorger immer behaupten: „Das liegt an Ihren Rohren oder Ihrem Wasserhahn.“ Damit ist er aus der Haftung und der Austauschpflicht raus.
Das Prinzip der Staffelung: S-0, S-1 und S-2Die gestaffelte Stagnationsprobe (nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes) trennt das Wasser physikalisch nach seinem Standort im Leitungssystem. Voraussetzung ist, dass das Wasser mindestens vier Stunden (am besten über Nacht) in den Leitungen gestanden hat.
1. Die Probe S-1: Der Fokus auf die ArmaturMan entnimmt unmittelbar nach der Stagnationszeit die ersten 500 ml Wasser.
  • Was wird gemessen? Die Belastung durch den Wasserhahn und die direkt angrenzenden Leitungsstücke.
  • Verantwortung: Hauseigentümer.
2. Die Probe S-2: Der Beweis für den HausanschlussNachdem die S-1 Probe entnommen wurde, lässt man exakt so viel Wasser ablaufen, wie sich im Rohrvolumen zwischen Armatur und Wasserzähler befindet (dies muss je nach Etage und Leitungslänge berechnet werden, oft ca. 1–2 Liter). Direkt danach entnimmt man erneut 500 ml.
  • Was wird gemessen? Das Wasser, das Stundenlang im Hausanschluss des Versorgers (vor dem Zähler) stand.
  • Verantwortung: Wasserversorger.
3. Die Probe S-0: Die NetzqualitätMan lässt das Wasser so lange laufen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt und entnimmt dann eine Probe.
  • Was wird gemessen? Das Wasser frisch aus der Hauptleitung in der Straße.
  • Ergebnis: Ist dieser Wert hoch, liegt ein massives Problem im öffentlichen Netz vor (sehr selten).
Warum diese Methode für Sie so wichtig istAls Eigentümer eines Objekts mit Verdacht auf einen bleihaltigen Hausanschluss ist die S-2 Probe Ihr wichtigstes Dokument.
  • Beweislastumkehr: Zeigt die S-2 Probe eine Überschreitung des Grenzwerts von 0,010 mg/l, während S-1 (Armatur) unauffällig ist, kann der Versorger sich nicht mehr auf „versteckte Bleiquellen im Haus“ oder „minderwertige Armaturen“ berufen.
  • Ende der Unkenntnis: Mit der Zustellung eines solchen S-2-Laborergebnisses entziehen Sie dem Versorger das Privileg des Nicht-Wissens. Ab diesem Moment ist er gesetzlich gezwungen, den Austausch des Hausanschlusses einzuleiten.
Mein Rat für die Durchführung
Führen Sie solche Tests niemals mit "Heimtests" durch. Beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor, das Probengefäße und eine genaue Anleitung für die Stagnationsprobe zur Verfügung stellt. Nur ein offizieller Laborbericht hat das nötige Gewicht, um gegenüber Behörden und Versorgern eine Handlungspflicht auszulösen.

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3/21/2026

Das Ende der Sicherheit an der Wasseruhr 6/6

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Was Verbraucher jetzt tun müssen
Bleileitungen: So finden Sie heraus, ob Ihr Wasser gefährdet ist
Niemand wird Sie aktiv informieren. Weder der Wasserversorger noch das Gesundheitsamt noch Ihr Vermieter – es sei denn, sie sind ausnahmsweise gut organisiert oder werden zufällig tätig. Wer sichergehen will, muss selbst handeln.
Thesen:
- Fragen Sie Ihren Vermieter schriftlich nach Bleileitungen
- Führen Sie den Kratztest an sichtbaren Rohren durch
- Lassen Sie das Wasser testen (kostenlos bei vielen Wasserwerken für Risikogruppen)
- Dokumentieren Sie alles – für den Fall der Fälle

Zielgruppe: Alle, die in älteren Gebäuden wohnen und sich nicht auf die Sicherheitsversprechen verlassen wollen

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3/21/2026

Das Ende der Sicherheit an der Wasseruhr 5/6

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Der Wasserversorger – besser gestellt als der Bürger
Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Wasserversorgung
Ein Vergleich zeigt: Der Wasserversorger ist rechtlich, faktisch und haftungstechnisch deutlich besser gestellt als der private Hauseigentümer. Er kennt seine Leitungen (oder könnte sie kennen), kann Kosten umlegen und hat professionelle Strukturen. Der Eigentümer steht allein da – mit einer Altlast, die er nicht verursacht hat.
Thesen:
- Die Verantwortungsgrenze an der Wasseruhr schützt den Versorger
- Der Eigentümer trägt die Kosten und das Risiko
- Der Versorger muss nicht aktiv suchen – der Eigentümer auch nicht, haftet aber
- Das System ist formal sauber, aber faktisch ungerecht
Zielgruppe: Immobilieneigentümer, Verbraucherschützer, politisch Interessierte

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