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Trinkwasser aus Verbrauchersicht

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11/4/2025

Protozoen / Parasiten

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Protozoen ist eine zoologische Kategorie.
  • Parasit beschreibt die Lebensweise (auf Kosten eines Wirtes lebend).
  • Die medizinisch relevanten Protozoen, wie die, die im Trinkwasser oder in medizinischen Kontexten eine Rolle spielen, sind fast immer parasitische Formen.
WICHTIG: viele Protozoen sind Parasiten, aber nicht alle.
Hier die Erklärung dazu:Protozoen: Die einzelligen "Urtierchen"
Der Begriff Protozoen (wörtlich "erste Tiere") ist eine Sammelbezeichnung für eine große und sehr vielfältige Gruppe von einzelligen, kernhaltigen Organismen (Eukaryoten). Sie sind heterotroph, das heißt, sie müssen organische Substanzen von anderen Organismen aufnehmen.

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11/4/2025

Vulnerable Gruppen und ihr fehlender Schutz

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Analyse der Krisenkommunikation beim Trinkwasser-Abkochgebot (Wiesbaden)

Die vorsorgliche Anordnung eines Abkochgebots für Trinkwasser, wie im Falle der Landeshauptstadt Wiesbaden nach dem Nachweis von Enterokokken, ist eine notwendige Sofortmaßnahme. Die kritische Analyse der offiziellen Kommunikation zeigt jedoch Lücken in der Risikobewertung und den Schutzanweisungen, insbesondere im Hinblick auf vulnerable Bevölkerungsgruppen.

I. Die verborgene Gefahr des Indikatorprinzips
Der Nachweis von Enterokokken ist ein eindeutiges Signal für eine mikrobiologische Verunreinigung und fungiert als Fäkalindikator. Die behördliche Reaktion auf diesen Befund ist aus vorsorglicher Sicht korrekt, wirft jedoch in der Kommunikation wichtige Fragen auf.

1. Die Funktion des Indikators und die durchbrochene BarriereEnterokokken selbst sind nicht in jedem Fall hochgradig pathogen. Ihre Anwesenheit im Netz liefert jedoch den unwiderlegbaren Beweis für eine durchbrochene hygienische Barriere im Versorgungssystem – es ist Fäkalmaterial (Kot) eingedrungen.

2. Die unsichtbare Dimension der potenziellen GefahrDas zentrale Problem der Indikatorkeime liegt in der potenziellen Sekundärkontamination. Fäkale Kontamination bedeutet das mögliche Vorhandensein aller durch Kot ausgeschiedenen, wesentlich aggressiveren Pathogene, die in Routineproben noch nicht nachgewiesen wurden:
  • Pathogene Bakterien: Salmonellen, Campylobacter.
  • Viren: Noroviren oder Hepatitis-A-Viren.
  • Protozoen: Giardien und die besonders widerstandsfähigen Cryptosporidien

Die Kommunikation, die von "keiner konkreten Gefährdung" spricht, ist technisch korrekt (kein direkter Nachweis), unterschlägt jedoch die Implikation des erhöhten Risikos durch die genannten Pathogene. Das präventive Abkochgebot schließt diese Lücke des potenziellen Risikos ab.

II. Diskrepanz in der Kochzeit-Empfehlung und Vulnerabilität
Die offizielle Empfehlung lautet, das Wasser "einmal sprudelnd aufzukochen". Obwohl diese Anweisung zur Inaktivierung der meisten Bakterien und Viren (z. B. Enterokokken) wissenschaftlich als ausreichend gilt, stellt sie eine hygienische Schwachstelle beim Schutz vor Protozoen dar.

1. Die Hitzebeständigkeit von Protozoen-ZystenProtozoen (wie Giardien und Cryptosporidien) bilden extrem widerstandsfähige Zysten (Dauerformen). Die bloße Erreichung der Siedetemperatur (100 °C) ist für deren zuverlässige Inaktivierung oft nicht ausreichend.
  • Standard-Anforderung: Das Umweltbundesamt (UBA) und internationale Richtlinien empfehlen in Kontexten fäkaler Kontamination Kochzeiten von mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen, um die höchste Sicherheitsstufe gegen Protozoen zu gewährleisten.
2. Die Vernachlässigung vulnerabler GruppenDie verkürzte Anweisung ("einmal aufkochen") ist auf maximale Akzeptanz und Praktikabilität in der breiten Bevölkerung ausgelegt. Sie vernachlässigt jedoch das erhöhte Infektionsrisiko für:
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem.
  • Säuglinge und Kleinkinder.
  • Ältere oder chronisch kranke Menschen.
Infektionen mit Protozoen (z. B. Cryptosporidiose) können in diesen Gruppen schwere und protrahierte Verläufe nehmen. Die unvollständige Kommunikation der maximalen Kochdauer minimiert somit nicht das spezifische Risiko für diese Bevölkerungsteile.

III. Die Notwendigkeit der transparenten Ursachenklärung
Zum aktuellen Zeitpunkt (4. November 2025) wurde die spezifische Ursache für den Fäkaleintrag in das Netz noch nicht final identifiziert.

1. Sicherheit versus NotfallmaßnahmeDie Beseitigung der Enterokokken durch Spülungen und temporäre Desinfektion (z. B. Chlorung) ist eine Notfallmaßnahme. Eine nachhaltige Wiederherstellung der Sicherheit setzt jedoch die Identifizierung und dauerhafte Abdichtung der Eintrittsstelle voraus.
Mögliche Eintrittspunkte sind:
  • Druckabfall und Rückfluss von Schmutzwasser bei Leckagen.
  • Rohrbrüche in der Nähe von Abwasserleitungen.
  • Kreuzkontaminationen durch fehlerhafte Verbindungen.
2. Vertrauen und nachhaltige VersorgungNur die transparente Kommunikation der Ursache und der durchgeführten Sanierungsarbeiten kann das notwendige Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit der Trinkwasserversorgung langfristig wiederherstellen. Die anhaltende Ungewissheit über den Eintrittspunkt hält das Risiko einer Wiederholung der Kontamination offen.

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11/4/2025

Die Rolle der Medien

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Folgende mails habe ich verfasst und an die betreffende Reaktion einer Zeitung geschickt, die ungeprüft offizielle Bekanntmachungen weitergibt. 

Meine erste Mail hatte folgenden Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
im Zuge meiner langjährigen privaten Investigation zur Trinkwasserqualität genrell und speziell  in Cadolzburg bin ich auf eine besorgniserregende Diskrepanz gestoßen, die über den lokalen Fall hinaus von grundsätzlicher medizinischer und demokratiepolitischer Relevanz ist.

Der Kern des Problems liegt in einer systemischen Lücke im Gesundheits- und Meldesystem:

Erstens ist der in Cadolzburg nachgewiesene Keim Pseudomonas aeruginosa nach dem Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Ärzte und Labore müssen ihn nicht an die Gesundheitsämter melden.

Zweitens gibt es für einen niedergelassenen Arzt, der nichts von der Wasserverkeimung weiß, keinen klinischen oder ökonomischen Grund, bei einer Mittelohr- oder Magen-Darm-Entzündung gezielt auf Pseudomonas zu testen. Er behandelt nach Wahrscheinlichkeit und Standard.

Die unmittelbare Konsequenz dieser Lücke ist die hohe Wahrscheinlichkeit von Fehldiagnosen und Falschbehandlungen. Pseudomonas aeruginosa ist ein opportunistischer, aber gefürchteter Krankenhauskeim, der gegenüber vielen Standardantibiotika resistent ist. Wird bei einem immungeschwächten Patienten, einem Säugling oder einem chronisch Lungenkranken eine durch Pseudomonas verursachte Lungenentzündung oder Sepsis nicht erkannt, weil der Arzt den Erreger nicht sucht und stattdessen ein wirkungsloses Standardantibiotikum verschreibt, kann diese Verzögerung der korrekten Behandlung tödlich enden. Die Symptome werden fälschlicherweise gewöhnlichen Infekten zugeordnet, während die tatsächliche Ursache - das kontaminierte Trinkwasser - unentdeckt bleibt.

Die Folge für die Gesundheitsbehörden ist, dass sie keinerlei Daten über mögliche Häufungen von Erkrankungen erhalten. Die Aussage der Behörden, es lägen keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen vor, ist somit lediglich ein Spiegel dieser Datenleere - und kein Beweis für deren Abwesenheit.

Hinzu kommt, dass die Kommunikation der Wasserversorger oft darauf abzielt, die Verantwortung in den Bereich der privaten Hausinstallationen zu verschieben, obwohl die Gewährleistung rechtlich am Wasserzähler endet. Nicht erwähnt wird in diesem Zusammenhang auch, dass der Wasserversorger die Qualität des gelieferten Trinkwassers an diesem Übergabepunkt gar nicht mehr prüfen kann.

Die investigative Frage lautet daher: Wie viele Menschen in Cadolzburg sind tatsächlich erkrankt, ohne dass es das System je registriert hat? Wurde die Ärzteschaft proaktiv über die Kontamination informiert, um ihr Diagnose-Verhalten anzupassen? Wird hier das Fehlen von Meldungen fälschlicherweise als Beweis für die Harmlosigkeit der Situation verkauft, während gleichzeitig die Gefahr tödlicher Fehlbehandlungen besteht?

Ich habe bereits eine Reihe von Dokumenten und Analysen zusammengetragen, die diese Systemlücke belegen und den konkreten Fall in Cadolzburg betreffen. Die Kombination aus lokaler Betroffenheit und einem grundlegenden Defekt im öffentlichen Gesundheitsschutz birgt meiner Einschätzung nach erhebliches investigatives Potenzial.

Sie haben nun die Möglichkeit, der Cadolzburger Bevölkerung mehr als nur Krisenmanagementphrasen zu liefern.

Ich wäre gerne bereit, meine Erkenntnisse mit Ihnen zu teilen und Ihnen für eine mögliche vertiefte Recherche zur Verfügung zu stehen.

Meine zweite Mail 4 Tage später hatte folgenden Inhalt:
mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie, um auf einen fundamentalen Missstand in der öffentlichen Krisenkommunikation bei der Trinkwasserversorgung hinzuweisen, der direkt die Gesundheit der Bürger betrifft.
Wenn in unserem Versorgungsgebiet ein Abkochgebot verhängt wird, sprechen die zuständigen Stellen regelmäßig von einer "Vorsichtsmaßnahme". Meine Recherche zeigt jedoch, dass dies eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Die Bevölkerung hat das Recht zu erfahren, was der Fund eines Keimes der Klasse 1 (wie E. coli oder Intestinale Enterokokken) nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wirklich bedeutet.
Die Faktenlage (Kurzfassung der Recherche für Ihre Redaktion):
  1. Null-Toleranz = Akute Gefahr: Der Fund eines einzigen Keimes der Klasse 1 bedeutet laut TrinkwV Alarmstufe Rot und eine unwiderlegbare fäkale Kontamination. Es signalisiert den Bruch der hygienischen Barrieren und die akute, unkalkulierbare Gefahr weitaus aggressiverer, nicht routinemäßig getesteter Pathogene (Viren, Parasiten).
  2. Keine "Vorsicht", sondern "Gefahrenabwehr": Das Abkochgebot ist in diesem Moment keine harmlose Vorsichtsmaßnahme, sondern die zwingend notwendige Sofortmaßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Abwendung einer akuten, lebensgefährlichen Gesundheitsgefahr.
  3. Die Kommunikationslücke: Durch die Verharmlosung wird die notwendige Ernsthaftigkeit des Problems unterschätzt. Die Bürger werden in der falschen Annahme gelassen, es handele sich um eine Bagatelle, was die kritische Befolgung der Anweisung untergräbt.
Ihr Beitrag zur Aufklärung:
Ich habe die Faktenlage anhand der Trinkwasserverordnung, der UBA-Empfehlungen und der Keim-Klassifizierung (wie in den beigefügten internen Notizen skizziert) vorrecherchiert. Ich bitte Sie als Redaktion für Leserkommunikation und Leserbriefe, diese Fakten zu prüfen und zu verifizieren.
Die Menschen in unserem Verbreitungsgebiet haben einen Anspruch darauf, die volle Wahrheit über die Bedeutung eines Abkochgebots zu erfahren, damit sie ihre eigene Verantwortung im Krisenfall angemessen wahrnehmen können.
Für eine tiefere Erörterung der Fakten stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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10/31/2025

Wird auf Pseudonomas aerigunosa getestet?

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Ja und Nein. Es gibt keine generelle, verpflichtende Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa für die allgemeine Trinkwasserversorgung, aber unter bestimmten Bedingungen muss zwingend danach gesucht werden.
Hier die Details, wie das in der Praxis gehandhabt wird:

1. Im öffentlichen Versorgungsnetz (Zentrale Wasserversorgung)
Für das reguläre Trinkwasser, das aus der Leitung kommt und nicht zur Abfüllung bestimmt ist, gehört Pseudomonas aeruginosa NICHT zu den obligatorischen Routine-Parametern der Gruppe A oder B der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
  • Grund: Der Keim gilt nicht als fäkaler Indikator wie E. coli. Sein Hauptvorkommen im Wasser ist oft auf technische Mängel in der Hausinstallation zurückzuführen (Biofilm, Stagnation), seltener auf die primäre Wasserquelle.
2. Obligatorische Untersuchungspflichten (Die "Ja"-Fälle)
In den folgenden Bereichen ist die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa zwingend vorgeschrieben oder sehr relevant:
  • Abgefülltes Trinkwasser: Für Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse bestimmt ist (z. B. Flaschenwasser), ist der Parameter verpflichtend in der TrinkwV aufgeführt.
  • Medizinische Einrichtungen: In Krankenhäusern, Arztpraxen, Dialysezentren und Pflegeeinrichtungen ist die Untersuchung des Trinkwassers im Rahmen der internen Hygienepläne und Risikobewertungen Standard. Hier dient der Keim als Indikator für Mängel in der Installation, die eine Gefahr für immungeschwächte Patienten darstellen.
  • Neuanlagen und Sanierungen: Bei der ersten Inbetriebnahme von neuen oder sanierten Trinkwasserinstallationen ist eine Untersuchung auf P. aeruginosa oft vorgeschrieben oder wird von Sachverständigen dringend empfohlen, um eine Kontamination durch Baumaßnahmen auszuschließen.
  • Anordnungen des Gesundheitsamtes: Liegt ein begründeter Verdacht vor (z. B. bei gehäuften Infektionen im Umfeld der Wasserversorgung), kann das Gesundheitsamt die Untersuchung auf P. aeruginosa jederzeit anordnen.
Zusammenfassung
Wenn die Trinkwasserverunreinigung in Cadolzburg bekannt gegeben wird, wird in der Regel aufgrund des Vorsorgeprinzips und des Keimtyps (Krankenhauskeim) gezielt auf Pseudomonas aeruginosa getestet, auch wenn dies nicht Teil der regulären, jährlichen Standardanalyse ist.
Der Keim gilt als wichtiger Indikator für hygienisch-technische Mängel in der Trinkwasser-Installation, weshalb er in sensiblen Bereichen (Kliniken) stets getestet wird.

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10/31/2025

Zwei Hauptgruppen in der Trinkwasserverordnung

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Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unterscheidet zwischen zwei Hauptgruppen von Parametern, um die Untersuchungsfrequenz klar zu regeln:

🔬 Gruppe A: Die "Routineparameter" (Häufige Kontrolle)
Diese Parameter müssen in zentralen Wasserversorgungsanlagen  mindestens 4-mal pro Jahr (oder öfter, je nach Größe) untersucht werden. Sie dienen der schnellen Erkennung von Verunreinigungen und technischen Problemen.
Die Routineuntersuchung des Trinkwassers gemäß Parameter der Gruppe A in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dient der häufigen Kontrolle der Wasserqualität und basiert auf dem Null-Toleranz-Prinzip für mikrobiologische Indikatoren.
Im mikrobiologischen Bereich gilt eine strikte Null-Toleranz für Escherichia coli (E. Coli) und Intestinale Enterokokken, die im Wasser nicht nachweisbar sein dürfen. Ebenso gilt diese strenge Anforderung für Coliforme Bakterien. Die Koloniezahl dient lediglich zur Beurteilung der allgemeinen Keimbelastung und hat keinen festen Grenzwert.

Schließlich werden unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Parameter untersucht, insbesondere Aluminium und Eisen, falls diese als Aufbereitungsstoffe dem Wasser zugegeben werden.

🧪 Gruppe B: Die "Umfassenden Parameter" (Jährliche Kontrolle)
Diese Parametergruppe beinhaltet eine Vielzahl chemischer Stoffe, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz nicht oder nur langsam erhöht. Sie werden in zentralen Wasserversorgungsanlagen mindestens einmal pro Jahr untersucht.
Diese Gruppe umfasst unter anderem:
  • Schwermetalle und toxische Stoffe:
    • Blei (mit strengeren Grenzwerten ab 2028)
    • Arsen, Chrom, Cadmium, Nickel, Quecksilber
    • Cyanid, Bor
  • Organische und synthetische Stoffe:
    • Pestizide und deren relevante Metaboliten
    • Trihalogenmethane (THM) und Halogenessigsäuren (HAA-5), die bei Chlorung entstehen können
    • Benzol, 1,2-Dichlorethan
    • NEU: Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS-4 und PFAS-20) (Untersuchungspflicht ab 2026 bzw. 2028)
  • Anorganische Stoffe:
    • Nitrat und Nitrit
    • Fluorid
  • Indikatorparameter (zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit):
    • Calcitlösekapazität
    • Chlorid, Sulfat
    • Ammonium (Ammoniak)
🦠 Zusätzliche wichtige Untersuchungen
Unabhängig von den Gruppen A und B gibt es weitere spezialisierte Untersuchungspflichten:
  • Legionellen: In Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (z. B. in Mehrfamilienhäusern, Hotels) muss das Warmwasser mindestens einmal jährlich auf Legionella spec. untersucht werden.
  • Radioaktivität: Die Überwachung radioaktiver Stoffe (z. B. Tritium, Gesamtrichtdosis) erfolgt ebenfalls in regelmäßigen Abständen.

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10/31/2025

Was nicht gesucht wird kann nicht gefunden werden.

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Gibt es dokumentierte Fälle?
Direkte Meldungen von "Pseudomonas-Erkrankungen" gemäß IfSG gibt es nicht. Was es jedoch gibt, sind:
*   Dokumentierte Ausbrüche in Kliniken* Hier wird Pseudomonas im Rahmen des internen Krankenhaus-Infektionsmonitorings erfasst, wenn es zu gehäuften Fällen auf einer Station kommt (z.B. auf Intensivstationen). Dies ist aber ein völlig anderer Kontext.
*   Wissenschaftliche Studien und Fallberichte: In der Fachliteratur gibt es Berichte über Ausbrüche, die mit kontaminiertem Wasser in Verbindung gebracht wurden. Diese wurden aber meist rückblickend durch gezielte Studien identifiziert und nicht durch das routinemäßige Meldesystem.

Fazit 
Die Behauptung der Behörden, es gebe "keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdung", ist in diesem Fall lediglich ein Synonym für "wir haben keine Meldungen erhalten" – was wiederum direkt darauf zurückzuführen ist, dass es *ür diesen Erreger keine Meldepflicht gibt.
💧 Pseudomonas Aeruginosa: Warum keine Standarduntersuchung im Trinkwasser?
Pseudomonas aeruginosa (P. aeruginosa) ist ein Bakterium, das in Böden und Gewässern weit verbreitet ist und ein bedeutender Krankheitserreger, insbesondere für immungeschwächte Personen und in medizinischen Einrichtungen (nosokomiale Infektionen). Obwohl das Bakterium im Trinkwasser vorkommen kann, gehört es in Deutschland nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Standardparametern in der allgemeinen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Diese Entscheidung beruht auf einer sachlichen Bewertung der Risiken, der Rolle des Keims im Wassersystem und der vorhandenen Indikatororganismen.

1. Die Rolle als "Indikator" und die Allgegenwart
Die Standarduntersuchungen des Trinkwassers konzentrieren sich auf Indikatororganismen wie Escherichia coli (E. coli) und koliforme Bakterien. Der Nachweis dieser Keime signalisiert eine fäkale Verunreinigung oder einen generellen hygienischen Mangel im Wassersystem, der sofortiges Handeln erfordert.
  • Kein Fäkalindikator: P. aeruginosa ist kein klassischer Fäkalindikator. Es ist ein sehr anpassungsfähiger Umweltkeim, der sich auch bei geringem Nährstoffangebot vermehren kann, besonders gut in stehendem oder temperiertem Wasser und vor allem in Biofilmen innerhalb der Trinkwasser-Installation (Hausebene) und nicht primär im zentralen Versorgungsnetz.
  • Hohe Anpassungsfähigkeit: Es kann in Biofilmen überleben und sich selbst in Kaltwasser vermehren – sein Vorkommen korreliert daher nicht zuverlässig mit dem Nachweis der gängigen Indikatoren wie E. coli oder Legionellen.
2. Spezifisches Infektionsrisiko und Betroffenheit
Das Infektionsrisiko durch P. aeruginosa ist hochgradig spezifisch und betrifft vor allem bestimmte Gruppen und Umgebungen:
  • Vulnerable Gruppen: Das Risiko besteht hauptsächlich für immungeschwächte Personen (z.B. Patienten in Chemotherapie), Menschen mit Mukoviszidose oder Personen mit invasiven medizinischen Hilfsmitteln (Katheter, Wundverbände).
  • Übertragungsweg: Die Infektion erfolgt meist über den Kontakt mit kontaminiertem Wasser (Duschen, Waschen, Inhalationsgeräte) oder über die Eintrittsstellen von medizinischen Geräten, nicht primär durch das Trinken selbst, solange die Darmschleimhaut intakt ist.
  • Fokus auf Gebäude: Das Hauptproblem ist nicht das Wasser aus dem Wasserwerk, sondern der Befall innerhalb der hauseigenen Trinkwasser-Installation, z.B. an Duschköpfen, Wasserhähnen oder in Biofilmen von selten genutzten Leitungsabschnitten.
3. Wo P. aeruginosa doch untersucht wird
Die Trinkwasserverordnung sieht eine Untersuchungspflicht für P. aeruginosa in Deutschland in bestimmten Bereichen vor, in denen das Risiko für vulnerable Personen besonders hoch ist:
  • Abgefülltes Wasser: Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse (Flaschenwasser) bestimmt ist.
  • Anlassbezogene Untersuchung: Das Gesundheitsamt kann die Untersuchung anordnen, wenn der Verdacht auf eine Kontamination besteht oder Mängel in der Trinkwasser-Installation vorliegen.
  • Medizinische und sensible Einrichtungen: Kliniken, Altenheime, Dialysezentren oder Einrichtungen mit ambulanten Operationen sind aufgrund der UBA-Empfehlungen (Umweltbundesamt) und hygienischer Richtlinien oft verpflichtet, regelmäßige risikobasierte Untersuchungen auf P. aeruginosa durchzuführen.
Fazit:
Die allgemeine Trinkwasseruntersuchung zielt auf die Sicherheit der gesamten Bevölkerung und auf Indikatoren für fäkale Verunreinigungen ab. P. aeruginosa hingegen ist ein Problem der inneren Installation von Gebäuden und betrifft primär vulnerable Personengruppen. Eine generelle, flächendeckende Untersuchungspflicht in jedem Haushalt würde den Aufwand unnötig erhöhen, während gezielte Kontrollen in Risikoeinrichtungen einen effektiveren Schutz gewährleisten.
Was nicht gesucht wird, kann auch nicht gefunden werden.“   Unsere Die TrinkwV schreibt Null-Toleranz vor – schützt aber nur, was getestet wird.



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10/31/2025

Wo kann dieser Keim auftreten?

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Pseudomonas aeruginosa ist der Inbegriff eines "Feuchtkeims" und eines "Krankenhauskeims" (nosokomialer Erreger). Seine Anspruchslosigkeit an die Lebensbedingungen und seine Fähigkeit, sich an Oberflächen zu befestigen und zu vermehren (Biofilme), machen ihn im feuchten Umfeld eines Krankenhauses besonders gefährlich und schwer zu eliminieren.
Hier sind die relevantesten Orte im Krankenhaus, an denen Pseudomonas aeruginosa auftreten kann und Infektionen auslösen kann:


1. Die Wasserinstallation (Kalt- und Warmwasser)
Da Pseudomonas ein Wasserkeim ist und sich auch im kalten Wasser vermehren kann, sind alle Bereiche der Trinkwasserinstallation kritisch:
  • Wasserauslässe:
    • Wasserhähne und Perlatoren (Siebe) an Waschbecken, insbesondere in Patientenzimmern und Behandlungsräumen.
    • Duschköpfe und Schläuche, da die Keime hier Aerosole bilden und in die Atemwege gelangen können.
  • Trinkwasserleitungen:
    • Nicht durchströmte Leitungsstränge oder Stagnationsbereiche, wo das Wasser lange steht.
    • Biofilme an den Innenwänden der Rohre, die den Keim auch nach Desinfektion immer wieder freisetzen können.
  • Sonstige feuchte Geräte:
    • Waschbecken, Spülmaschinen und Toiletten.


2. Medizinische Geräte und Therapie-Utensilien
Diese Keimquellen sind besonders gefährlich, da sie direkten Kontakt mit Wunden, Schleimhäuten oder den Atemwegen des Patienten haben:
  • Atemtherapie:
    • Beatmungsschläuche und deren Zubehör.
    • Luftbefeuchter, Vernebler und Aerosoltherapiegeräte.
    • Inkubatoren (Brutkästen) für Neugeborene.
  • Wundbehandlung:
    • Wundspüllösungen, wenn sie kontaminiert sind.
    • Kontaminierte Verbandsmaterialien oder Instrumente.
  • Invasive Medizin:
    • Harnwegskatheter und Dauerkatheter-Systeme.
    • Intravaskuläre Katheter (Venenkatheter), über die Keime direkt in die Blutbahn gelangen können.
    • Dialysegeräte und deren Zubehör.


3. Patientennahe Umgebung und Produkte
  • Oberflächen: Flächen in der unmittelbaren patientennahen Umgebung (z. B. Nachttische), die mit Keimen aus Wunden oder dem Wasser kontaminiert sind.
  • Flüssige Produkte:
    • Seifenbehälter und Flüssigseifenspender (insbesondere, wenn sie nachgefüllt werden).
    • Manchmal auch Desinfektionsmitteldosieranlagen, wenn diese unsachgemäß gereinigt werden oder der Keim gegen das Mittel resistent ist.
    • Blumenvasen (das Wasser in Blumenvasen).
  • Personal: Die Übertragung kann auch direkt über das medizinische Personal (Hände) erfolgen, wenn Hygienemaßnahmen nicht strikt eingehalten werden.
Aufgrund dieser vielfältigen Vorkommen zählt Pseudomonas aeruginosa zu den häufigsten Erregern von nosokomialen Infektionen (im Krankenhaus erworbenen Infektionen) weltweit und erfordert in Kliniken höchste Hygieneanforderungen.

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10/31/2025

Pseudomonas aerigunosa

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Pseudomonas aeruginosa ist ein Bakterium, das zwar in der Umwelt weit verbreitet ist, aber als bedeutender Krankenhauskeim bekannt ist.
Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Keim:

1. 🦠 Was ist Pseudomonas aeruginosa?
  • Typus: Es handelt sich um ein anspruchsloses, gramnegatives Stäbchenbakterium. Es ist in der Lage, sich mit Geißeln aktiv fortzubewegen.
  • Vorkommen: Es ist sehr widerstandsfähig, benötigt kaum Nährstoffe und findet sich natürlich in der Umwelt, insbesondere in feuchten Milieus wie Böden und Oberflächengewässern (daher wird es manchmal umgangssprachlich auch "Pfützenkeim" genannt).
  • Wachstum im System: Es hat die Fähigkeit, sich in Rohrsystemen und Armaturen als Biofilm anzusiedeln. Im Gegensatz zu Legionellen kann es sich auch im kühlen Trinkwasser (unter $20 \text{ °C}$) vermehren und überleben.
2. 🏥 Gefährdung und Resistenzen
  • Risikogruppen: Für gesunde Menschen stellt der Keim im Trinkwasser in der Regel keine große Gefahr dar, da ein intaktes Immunsystem ihn normalerweise abwehrt.
  • Hohe Gefahr: Die Gefahr besteht vor allem für immungeschwächte Personen (z. B. Patienten in Kliniken, Menschen mit Mukoviszidose, Verbrennungspatienten oder chronischen Wunden). Dort kann Pseudomonas schwere Infektionen auslösen, wie:
    • Lungenentzündungen
    • Harnwegsinfektionen
    • Wundinfektionen
    • Blutvergiftungen (Sepsis)
  • Antibiotikaresistenz: Er ist berüchtigt für seine natürliche und erworbene Resistenz gegen viele gängige Antibiotika und Desinfektionsmittel, was die Behandlung von Infektionen erschwert.


3. 💧 Bedeutung für die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Obwohl Pseudomonas in Deutschland im öffentlichen Versorgungsnetz nicht zu den obligatorischen Routine-Parametern der Gruppe A gehört, wird er dennoch eng überwacht:
  • Indikator für Mängel: Sein Nachweis, besonders in der Trinkwasser-Installation eines Gebäudes, gilt als starker Hinweis auf hygienische und technische Mängel (z. B. Stagnation, nicht durchströmte Leitungen, Biofilmbildung).
  • Medizinische Einrichtungen: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist die Überwachung auf Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasserinstallation sehr wichtig und oft Teil des Hygieneplans, um Risikopatienten zu schützen.
Zusammenfassend: Pseudomonas aeruginosa ist ein äußerst anpassungsfähiges Bakterium, das im Wasser vorkommt und für immungeschwächte Menschen eine ernste Gesundheitsgefahr darstellen kann, nicht zuletzt wegen seiner hohen Resistenzen.

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10/31/2025

Wieso hat die Trinkwasserverordnung strenge Keim-Grenzwerte, aber Ärzte keine Meldepflicht?

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Die Null-Toleranz-Logik und der blinde Fleck: 

Wenn das Trinkwasser verunreinigt ist, schrillen bei den Behörden die Alarmglocken. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist unmissverständlich: Keime wie E. coli oder Enterokokken haben im Lebensmittel Nummer 1 nichts zu suchen – es gilt Null-Toleranz. Doch bei der Aufdeckung der tatsächlichen Gesundheitsgefahr entsteht ein Paradox: Während die Verunreinigung im Wasser sofort erfasst wird, sind die Ärzte nicht verpflichtet, die daraus resultierenden Erkrankungen zu melden.

Wieso existiert diese Diskrepanz zwischen der strikten Wasserhygiene und der scheinbar laxen Erfassung von Krankheitsfällen?

Teil 1: Die Logik des Vorsorgeprinzips in der TrinkwV
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfolgt primär ein Ziel: Prävention und Schutz der öffentlichen Gesundheit. Sie operiert nach dem Vorsorgeprinzip.
  1. Null-Toleranz für Indikatorkeime: Parameter der Gruppe A, wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken, müssen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein. Diese Keime sind an sich oft nicht der Haupt-Krankheitserreger, dienen aber als untrügliche Indikatoren für fäkale Verunreinigungen. Ist ein einziger dieser Keime vorhanden, ist die Barriere des Wasserschutzes gebrochen.
  2. Gefahr im Verzug: Der Nachweis einer Grenzwertüberschreitung in der Wasserprobe gilt automatisch als akute Gefährdungslage, da jederzeit andere, gefährlichere Erreger vorhanden sein könnten. Unabhängig davon, ob bereits Menschen erkrankt sind, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden.
  3. Fokus auf das Medium: Die TrinkwV überwacht die Qualität des Wassers an sich. Ihr Ziel ist es, die Bevölkerung gar nicht erst mit Keimen in Kontakt kommen zu lassen.

Teil 2: Die Logik des Infektionsschutzes (IfSG) und die Lücke
Im Gegensatz dazu regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), welche Krankheiten der Arzt oder das Labor namentlich an das Gesundheitsamt melden muss. Hier greift eine andere, reaktive Logik:
  1. Fokus auf die Ausbreitung: Das IfSG wurde geschaffen, um hoch ansteckende oder Seuchen-relevante Krankheiten schnell zu erkennen und deren Ausbreitung zu verhindern (z. B. Masern, Cholera, EHEC, Tuberkulose).
  2. Keine Meldepflicht für Symptome: Eine leichte Magen-Darm-Infektion, ein Hautausschlag oder eine Lungenentzündung, die durch Pseudomonas aeruginosa verursacht wurde, ist in der Regel nicht meldepflichtig. Der Arzt kann Hunderte solcher Fälle behandeln, ohne dass die Behörden systematisch davon erfahren. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei Nachweis von extrem resistenten Keimen (multiresistenter Pseudomonas), besteht eine Meldepflicht für das Labor.


Die Konsequenz: Der "Blinde Fleck" im System

Die Kluft zwischen diesen beiden Gesetzen führt zu einem "Blinden Fleck" in der Überwachungskette:
  • Das Wasser meldet: Kontamination ist da!
  • Die Bevölkerung meldet (über Ärzte): Fehlanzeige!
Dies stellt die Gesundheitsämter vor ein großes Problem:
"Die Behörden können die Behauptung, es bestehe 'keine akute Gesundheitsgefahr', kaum widerlegen, da es keine offiziellen Meldedaten über Erkrankungen gibt, die dagegensprechen könnten."
Obwohl die Wasserproben eine Gefahr signalisieren, fehlen die Daten zur tatsächlichen Krankheitslast. Dies erschwert die Risikobewertung und die Identifizierung von Ausbrüchen, die durch Wasser ausgelöst wurden – insbesondere, wenn die Symptome mild oder unspezifisch sind.


Was Sie tun müssen: Die Eigenverantwortung

Solange diese systemische Lücke besteht, gilt für Bürger: Eigenverantwortung.
  1. Bei Verdacht zum Arzt: Wenn Sie oder Angehörige einer Risikogruppe (Kinder, Ältere, Immunsupprimierte) nach Kontakt mit potenziell kontaminiertem Wasser Symptome zeigen, suchen Sie sofort medizinische Hilfe.
  2. Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den behandelnden Arzt aktiv über die vorliegende Wasserverunreinigung. Nur so kann der Arzt die Symptome richtig einordnen und im Zweifelsfall eine Probe (z. B. Stuhl oder Sputum) im Labor auf den fraglichen Keim untersuchen lassen.
  3. Die Kette schließen: Nur wenn die Keime aus dem Patienten und die Keime aus dem Wasser stammen, können Labore durch aufwendige genetische Vergleiche die Kette der Infektion offiziell schließen.

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10/31/2025

Pseudomonas im Trinkwasser: Die unsichtbare Gefahr und die Lücke im Meldesystem

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Der Keim Pseudomonas aeruginosa, oft als Krankenhauskeim bekannt, hat durch Wasserverunreinigungen, wie sie in Cadolzburg aufgetreten sind, erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Während Gesundheitsämter betonen, das Risiko für gesunde Menschen sei gering, ist es für bestimmte Risikogruppen alles andere als null. Dieser Keim stellt Experten vor Herausforderungen, denn die Aufdeckung von Ausbrüchen wird durch eine entscheidende Lücke im deutschen Meldesystem erschwert.
Wer ist wirklich in Gefahr?
Pseudomonas aeruginosa ist ein äußerst anspruchsloses Bakterium, das in feuchten Umgebungen, Böden und auch in unseren Wasserleitungen (als Biofilm) überleben kann. Für Menschen mit einem intakten Immunsystem ist eine Infektion meist harmlos oder bleibt unbemerkt.
Gefährlich wird der Keim jedoch für immungeschwächte Personen. Dazu gehören Patienten in Kliniken, Menschen mit Mukoviszidose (Cystische Fibrose), Verbrennungspatienten oder Personen mit chronischen Wunden. Bei ihnen kann Pseudomonas zu schwerwiegenden, oft lebensbedrohlichen Infektionen führen, darunter Lungenentzündungen, Harnwegsinfektionen oder Blutvergiftungen (Sepsis).
Wann muss ich zum Arzt? Die Symptome nach Wasserkontakt
Wenn Sie Kontakt mit verunreinigtem Leitungswasser hatten (durch Trinken, Duschen oder Zähneputzen) und zu einer Risikogruppe gehören, sollten Sie auf folgende Anzeichen achten und sofort einen Arzt aufsuchen:
Die häufigsten Hinweise auf eine Infektion sind Durchfall, Übelkeit und Erbrechen. Auch Fieber über 38 °C kann auf eine systemische Infektion hindeuten. Bei Hautkontakt, beispielsweise nach dem Duschen oder Baden, ist ein Hautausschlag, Rötung oder Juckreiz möglich, vor allem bei offenen Wunden. Wenn der Keim über Aerosole (heißer Duschdampf) inhaliert wird, können Atemwegsbeschwerden wie Husten und Kurzatmigkeit auftreten. Schmerzen beim Wasserlassen oder trüber Urin weisen auf eine mögliche Harnwegsinfektion hin.

​Die Lücke im deutschen Meldesystem

Wurde jemals ein Fall dokumentiert, bei dem ein Arzt die Symptome einer Pseudomonas-Erkrankung an das Gesundheitsamt gemeldet hat, um einen Wasser-Ausbruch aufzudecken? Die Antwort ist: Fast nie.
Die meisten durch Pseudomonas verursachten Erkrankungen, selbst schwere wie Lungenentzündungen, unterliegen in Deutschland keiner namentlichen Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nur wenn Labore extrem seltene, hochresistente Stämme nachweisen, entsteht eine Meldepflicht.

💡 Konsequenz für die Ausbruchs-ErkennungDiese Lücke hat eine fatale Konsequenz für die Untersuchung von Ausbrüchen, die mit kontaminiertem Trinkwasser in Verbindung stehen, wie in Cadolzburg:
  • "Blinder Fleck" für das Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt erhält keine Daten über einzelne oder gehäufte Pseudomonas-Infektionen in der Bevölkerung.
  • Frühwarnsystem fällt aus: Selbst wenn Dutzende von Bürgern mit leichten Symptomen wie Hautausschlag, Durchfall oder Ohrenentzündungen (bekannte Symptome nach Wasserkontakt) ihren Hausarzt aufsuchen, wird die statistische Häufung der Fälle nicht über das Meldesystem erfasst.
  • Schwierige Beweisführung: Die Behörden können die Behauptung, es bestehe 'keine akute Gesundheitsgefahr', kaum widerlegen, da es keine offiziellen Meldedaten über Erkrankungen gibt, die dagegensprechen könnten.
Vom Symptom zur Quelle: Die Detektivarbeit
Eine schwere Infektion wie eine Lungenentzündung kann im Krankenhaus eindeutig auf Pseudomonas aeruginosa zurückgeführt werden: Die Keime werden aus den Proben des Patienten im Labor kultiviert und ihre Identität wird nachgewiesen.
Der weitaus schwierigere Schritt ist der Beweis, dass dieser Keim auch tatsächlich aus dem kontaminierten Wasser stammt. Dafür ist eine aufwendige genetische Typisierung notwendig. Nur wenn der im Patienten gefundene Erregerstamm genetisch identisch mit dem im Wassersystem nachgewiesenen Stamm ist, kann die Kette vom Symptom zur Quelle geschlossen werden. Solche Beweise sind aufwendig, aber in der Fachliteratur dokumentiert und waren in Kliniken erfolgreich, um Infektionsketten zu unterbrechen.

Appell an Risikogruppen:

Unterschätzen Sie das Risiko nicht. Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören und Symptome nach Kontakt mit potenziell verunreinigtem Wasser bemerken, suchen Sie umgehend ärztlichen Rat ein. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein automatisches Meldesystem einen Ausbruch für Sie meldet.

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