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Trinkwasser aus Verbrauchersicht
⚖️ Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und Information zum Stand der Trinkwasserverordnung (Januar 2026). Sie stellen keine Rechtsberatung und keine technische Fachplanung dar.

  • Ohne Gewähr: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
  • Keine Haftung: Die Nutzung von Mustertexten, Checklisten und Kalkulationen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
  • Einzelfallprüfung: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, ein zertifiziertes Fachlabor oder einen qualifizierten Sanitärfachbetrieb.

Stand: Januar 2026. Bei gesundheitlichen Bedenken oder rechtlichen Streitfällen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachstellen.

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1/1/2026

Das große Schweigen: Wasserwerk Wittenhorst lässt gesamten Nordkreis im Unklaren über Bleiverbot 2026“

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In wenigen Tagen, am 12. Januar 2026, endet eine Ära: Blei im Trinkwasser wird endgültig verboten. Doch wer im Versorgungsgebiet der Wasserwerke Wittenhorst lebt – ob in Hamminkeln, Wesel, Rees, Isselburg, Schermbeck oder Bocholt – erfährt davon auf der offiziellen Webseite: Nichts.
Während die Trinkwasserverordnung 2023 den Schutz der Bürger massiv verschärft hat, scheint die Zeit beim Wasserversorgungsverband Wittenhorst am 13.10.2016 stehen geblieben zu sein. Zehn Jahre ohne Update. Zehn Jahre ohne aktive Warnung vor Bleirückständen in alten Hausanschlüssen oder bleihaltigen Zinkrohren.
Dies ist kein lokales Problem von Marienthal – es ist ein systematisches Versagen in der Risikokommunikation für den gesamten Landkreis. 
Ich habe die Webseite der Wasserwerke Wittenhorst nach dem Wort ‚Blei‘ oder Informationen zum Verbot am 12.01.2026 durchsucht. Ergebnis: Null. > Während andere Versorger ihre Kunden aktiv warnen, scheint man in Wittenhorst noch im Jahr 2016 festzustecken. Wer hier nach Sicherheit sucht, findet nur veraltete Listen. Diese Informationslücke ist gefährlich, da sie suggeriert, es gäbe keinen Handlungsbedarf.“
​

Kreisverwaltung Wesel – Fachbereich Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über ein massives Defizit in der gesetzlich vorgeschriebenen Risikokommunikation der Wasserwerke Wittenhorst.
Trotz des am 12.01.2026 in Kraft tretenden Nutzungsverbots für Bleileitungen findet auf der Webseite des Versorgers keinerlei Aufklärung statt. Die Informationen zum Versorgungsgebiet und den Trinkwasserdaten verharren auf dem Stand von 2016.
Da das Versorgungsgebiet 372 km² umfasst und zahlreiche Kommunen (Hamminkeln, Wesel, Rees, Isselburg, Schermbeck) einschließt, ist von einer großflächigen Gefährdung der Verbraucherinteressen auszugehen. Besonders kritisch sehe ich:
  1. Informationsvakuum: Bürger in Gebieten mit alter Bausubstanz werden nicht über die neue Austauschpflicht und den gesenkten Grenzwert informiert.
  2. Öffentliche Liegenschaften: Es fehlen Nachweise, dass in den Schulen und Kitas des gesamten Versorgungsgebietes die Hausanschlussleitungen bis zum Zähler (Zuständigkeit Versorger) bleifrei sind.
  3. Verletzung der TrinkwV 2023: Der Versorger kommt seiner aktiven Informationspflicht nicht nach.
Ich rege an, dass das Gesundheitsamt Wesel als Aufsichtsbehörde eine sofortige Aktualisierung der Verbraucherinformationen erzwingt und stichprobenartig Materialnachweise für Hausanschlüsse in sensiblen öffentlichen Einrichtungen des gesamten Gebiets anfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schmitt

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