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11/4/2025

Die Rolle der Medien

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Folgende mails habe ich verfasst und an die betreffende Reaktion einer Zeitung geschickt, die ungeprüft offizielle Bekanntmachungen weitergibt. 

Meine erste Mail hatte folgenden Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
im Zuge meiner langjährigen privaten Investigation zur Trinkwasserqualität genrell und speziell  in Cadolzburg bin ich auf eine besorgniserregende Diskrepanz gestoßen, die über den lokalen Fall hinaus von grundsätzlicher medizinischer und demokratiepolitischer Relevanz ist.

Der Kern des Problems liegt in einer systemischen Lücke im Gesundheits- und Meldesystem:

Erstens ist der in Cadolzburg nachgewiesene Keim Pseudomonas aeruginosa nach dem Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Ärzte und Labore müssen ihn nicht an die Gesundheitsämter melden.

Zweitens gibt es für einen niedergelassenen Arzt, der nichts von der Wasserverkeimung weiß, keinen klinischen oder ökonomischen Grund, bei einer Mittelohr- oder Magen-Darm-Entzündung gezielt auf Pseudomonas zu testen. Er behandelt nach Wahrscheinlichkeit und Standard.

Die unmittelbare Konsequenz dieser Lücke ist die hohe Wahrscheinlichkeit von Fehldiagnosen und Falschbehandlungen. Pseudomonas aeruginosa ist ein opportunistischer, aber gefürchteter Krankenhauskeim, der gegenüber vielen Standardantibiotika resistent ist. Wird bei einem immungeschwächten Patienten, einem Säugling oder einem chronisch Lungenkranken eine durch Pseudomonas verursachte Lungenentzündung oder Sepsis nicht erkannt, weil der Arzt den Erreger nicht sucht und stattdessen ein wirkungsloses Standardantibiotikum verschreibt, kann diese Verzögerung der korrekten Behandlung tödlich enden. Die Symptome werden fälschlicherweise gewöhnlichen Infekten zugeordnet, während die tatsächliche Ursache - das kontaminierte Trinkwasser - unentdeckt bleibt.

Die Folge für die Gesundheitsbehörden ist, dass sie keinerlei Daten über mögliche Häufungen von Erkrankungen erhalten. Die Aussage der Behörden, es lägen keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen vor, ist somit lediglich ein Spiegel dieser Datenleere - und kein Beweis für deren Abwesenheit.

Hinzu kommt, dass die Kommunikation der Wasserversorger oft darauf abzielt, die Verantwortung in den Bereich der privaten Hausinstallationen zu verschieben, obwohl die Gewährleistung rechtlich am Wasserzähler endet. Nicht erwähnt wird in diesem Zusammenhang auch, dass der Wasserversorger die Qualität des gelieferten Trinkwassers an diesem Übergabepunkt gar nicht mehr prüfen kann.

Die investigative Frage lautet daher: Wie viele Menschen in Cadolzburg sind tatsächlich erkrankt, ohne dass es das System je registriert hat? Wurde die Ärzteschaft proaktiv über die Kontamination informiert, um ihr Diagnose-Verhalten anzupassen? Wird hier das Fehlen von Meldungen fälschlicherweise als Beweis für die Harmlosigkeit der Situation verkauft, während gleichzeitig die Gefahr tödlicher Fehlbehandlungen besteht?

Ich habe bereits eine Reihe von Dokumenten und Analysen zusammengetragen, die diese Systemlücke belegen und den konkreten Fall in Cadolzburg betreffen. Die Kombination aus lokaler Betroffenheit und einem grundlegenden Defekt im öffentlichen Gesundheitsschutz birgt meiner Einschätzung nach erhebliches investigatives Potenzial.

Sie haben nun die Möglichkeit, der Cadolzburger Bevölkerung mehr als nur Krisenmanagementphrasen zu liefern.

Ich wäre gerne bereit, meine Erkenntnisse mit Ihnen zu teilen und Ihnen für eine mögliche vertiefte Recherche zur Verfügung zu stehen.

Meine zweite Mail 4 Tage später hatte folgenden Inhalt:
mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie, um auf einen fundamentalen Missstand in der öffentlichen Krisenkommunikation bei der Trinkwasserversorgung hinzuweisen, der direkt die Gesundheit der Bürger betrifft.
Wenn in unserem Versorgungsgebiet ein Abkochgebot verhängt wird, sprechen die zuständigen Stellen regelmäßig von einer "Vorsichtsmaßnahme". Meine Recherche zeigt jedoch, dass dies eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Die Bevölkerung hat das Recht zu erfahren, was der Fund eines Keimes der Klasse 1 (wie E. coli oder Intestinale Enterokokken) nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wirklich bedeutet.
Die Faktenlage (Kurzfassung der Recherche für Ihre Redaktion):
  1. Null-Toleranz = Akute Gefahr: Der Fund eines einzigen Keimes der Klasse 1 bedeutet laut TrinkwV Alarmstufe Rot und eine unwiderlegbare fäkale Kontamination. Es signalisiert den Bruch der hygienischen Barrieren und die akute, unkalkulierbare Gefahr weitaus aggressiverer, nicht routinemäßig getesteter Pathogene (Viren, Parasiten).
  2. Keine "Vorsicht", sondern "Gefahrenabwehr": Das Abkochgebot ist in diesem Moment keine harmlose Vorsichtsmaßnahme, sondern die zwingend notwendige Sofortmaßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Abwendung einer akuten, lebensgefährlichen Gesundheitsgefahr.
  3. Die Kommunikationslücke: Durch die Verharmlosung wird die notwendige Ernsthaftigkeit des Problems unterschätzt. Die Bürger werden in der falschen Annahme gelassen, es handele sich um eine Bagatelle, was die kritische Befolgung der Anweisung untergräbt.
Ihr Beitrag zur Aufklärung:
Ich habe die Faktenlage anhand der Trinkwasserverordnung, der UBA-Empfehlungen und der Keim-Klassifizierung (wie in den beigefügten internen Notizen skizziert) vorrecherchiert. Ich bitte Sie als Redaktion für Leserkommunikation und Leserbriefe, diese Fakten zu prüfen und zu verifizieren.
Die Menschen in unserem Verbreitungsgebiet haben einen Anspruch darauf, die volle Wahrheit über die Bedeutung eines Abkochgebots zu erfahren, damit sie ihre eigene Verantwortung im Krisenfall angemessen wahrnehmen können.
Für eine tiefere Erörterung der Fakten stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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