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10/31/2025 Wieso hat die Trinkwasserverordnung strenge Keim-Grenzwerte, aber Ärzte keine Meldepflicht?Read NowDie Null-Toleranz-Logik und der blinde Fleck: Wenn das Trinkwasser verunreinigt ist, schrillen bei den Behörden die Alarmglocken. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist unmissverständlich: Keime wie E. coli oder Enterokokken haben im Lebensmittel Nummer 1 nichts zu suchen – es gilt Null-Toleranz. Doch bei der Aufdeckung der tatsächlichen Gesundheitsgefahr entsteht ein Paradox: Während die Verunreinigung im Wasser sofort erfasst wird, sind die Ärzte nicht verpflichtet, die daraus resultierenden Erkrankungen zu melden. Wieso existiert diese Diskrepanz zwischen der strikten Wasserhygiene und der scheinbar laxen Erfassung von Krankheitsfällen? Teil 1: Die Logik des Vorsorgeprinzips in der TrinkwV Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfolgt primär ein Ziel: Prävention und Schutz der öffentlichen Gesundheit. Sie operiert nach dem Vorsorgeprinzip.
Teil 2: Die Logik des Infektionsschutzes (IfSG) und die Lücke Im Gegensatz dazu regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), welche Krankheiten der Arzt oder das Labor namentlich an das Gesundheitsamt melden muss. Hier greift eine andere, reaktive Logik:
Die Konsequenz: Der "Blinde Fleck" im System Die Kluft zwischen diesen beiden Gesetzen führt zu einem "Blinden Fleck" in der Überwachungskette:
"Die Behörden können die Behauptung, es bestehe 'keine akute Gesundheitsgefahr', kaum widerlegen, da es keine offiziellen Meldedaten über Erkrankungen gibt, die dagegensprechen könnten." Obwohl die Wasserproben eine Gefahr signalisieren, fehlen die Daten zur tatsächlichen Krankheitslast. Dies erschwert die Risikobewertung und die Identifizierung von Ausbrüchen, die durch Wasser ausgelöst wurden – insbesondere, wenn die Symptome mild oder unspezifisch sind. Was Sie tun müssen: Die Eigenverantwortung Solange diese systemische Lücke besteht, gilt für Bürger: Eigenverantwortung.
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