Die deutsche Trinkwasserverordnung TrinkWv gültig ab dem 12.1.2026
Was ändert sich wirklich?
Null Toleranz für Blei
1. Bleirohre: Endgültig verboten!
✅ **Alle Bleileitungen raus** – auch hinter Putz, in Steigleitungen, Lötstellen • ✅ **Keine Ausnahmen** – auch beschichtete Rohre müssen weg • ✅ **Frist: 12.01.2026** – sonst Bußgeld bis 50.000 € → Vermieter müssen **komplett sanieren**, nicht nur sichtbare Teile!
✅ **Alle Bleileitungen raus** – auch hinter Putz, in Steigleitungen, Lötstellen • ✅ **Keine Ausnahmen** – auch beschichtete Rohre müssen weg • ✅ **Frist: 12.01.2026** – sonst Bußgeld bis 50.000 € → Vermieter müssen **komplett sanieren**, nicht nur sichtbare Teile!
2. Grenzwert Blei: Von 10 auf 5 µg/l
Text →
• Aktuell: **10 µg/l** (bis 11.01.2026)
• Ab **12.01.2028**: **5 µg/l endgültig**
• **Übergangsfrist bis 2028** – aber Rohre müssen schon 2026 raus
→ **Tipp:** Testen Sie jetzt – >5 µg/l = Sanierungsdruck!
3. Neue Parameter & Pflichten Text → • ✅ **PFAS (Ewigkeitschemikalien)**: Erstmals Grenzwerte • ✅ **Legionellen**: Häufigere Proben in Großanlagen • ✅ Vermieter-Info-Pflicht: Mieter müssen über Risiken aufgeklärt werden • ✅ **Gesundheitsämter**: Meldepflicht bei Überschreitungen
4. Was bleibt gleich? (Leider) • ❌ **Medikamentenrückstände**: Immer noch **nicht vorgeschrieben** • ❌ **Pestizide, Mikroplastik**: Keine Pflichttests • ❌ **Weiches Wasser**: Höheres Risiko – aber kein Schutz durch Gesetz → „Was nicht gesucht wird, kann nicht gefunden werden.“
5. Kosten & Förderung • Sanierung**: 8.000–25.000 € pro Haus (Steigleitung + Wohnung) • Förderung: KfW 455 – bis **30.000 € Zuschuss** • **Mieter**: Mietminderung (20–50 %) bei >5 µg/l • **Modernisierungsumlage**: Max. 8 %/Jahr der Kosten
6. Ihr Action-Plan (für Mieter & Vermieter) 1. Jetzt testen → Akkreditiertes Labor (Stagnationsprobe, ~30 €) 2. Vermieter anschreiben*→ „Sanierungsplan bis 31.12.2025!“ 3. **Bei >5 µg/l → Mängelanzeige + Mietminderung 4. Förderung beantragen*→ Über Hausbank/KfW 5. Filter als Übergang → Aktivkohle + Ionentauscher (90–99 % Blei-Reduktion)
Fazit: 2026 ist nur der Anfang Die TrinkwV wird strenger – aber nicht streng genug. Blei raus = gut. Aber Medikamente, PFAS, Mikroplastik? Immer noch freiwillig. ➡️ Handeln Sie jetzt – bevor das Wasser handelt.
6. Ihr Action-Plan (für Mieter & Vermieter) 1. Jetzt testen → Akkreditiertes Labor (Stagnationsprobe, ~30 €) 2. Vermieter anschreiben*→ „Sanierungsplan bis 31.12.2025!“ 3. **Bei >5 µg/l → Mängelanzeige + Mietminderung 4. Förderung beantragen*→ Über Hausbank/KfW 5. Filter als Übergang → Aktivkohle + Ionentauscher (90–99 % Blei-Reduktion)
Fazit: 2026 ist nur der Anfang Die TrinkwV wird strenger – aber nicht streng genug. Blei raus = gut. Aber Medikamente, PFAS, Mikroplastik? Immer noch freiwillig. ➡️ Handeln Sie jetzt – bevor das Wasser handelt.
Asbest in unserem Trinkwasser?
Asbest in Rohren: Wo versteckt sich das Gift? (1940–1990)
Asbest wurde nicht nur in Dächern, sondern massiv in Trink- und Abwasserleitungen verbaut – vor allem von 1940 bis 1990. Hier die konkreten Rohrtypen, Gefahren und Sanierungspflicht.
1. Asbestzement-Rohre (AZ-Rohre) –
Asbestzement-Rohre = Zeitbombe in 70 % der Altbauten.
Link zu https://rohrgroup.de/asbestrohre-erkennen/
Asbest wurde nicht nur in Dächern, sondern massiv in Trink- und Abwasserleitungen verbaut – vor allem von 1940 bis 1990. Hier die konkreten Rohrtypen, Gefahren und Sanierungspflicht.
1. Asbestzement-Rohre (AZ-Rohre) –
- Der Hauptverdächtige Baujahr: 1940–1990
- Verwendung: Trinkwasser, Abwasser, Kanalisation
- Risiko: Hoch bei Beschädigung
- Material: 85 % Zement + 15 % Asbestfasern (Chrysotil = weißer Asbest)
- Durchmesser: 50–500 mm
- Länge: 3–5 m pro Rohr
- Kennzeichen: Grau, glatt, oft „AZ“ oder „Eternit“ eingestanzt
- In 70 % der Altbauten bis 1970 (UBA-Schätzung)
- AZ-Rohr – Bruch bei DruckstoßEtagenleitungen:
- AZ-Rohr – Korrosion innen Hausanschluss (Straße → Haus):
- AZ-Rohr – Erdbeben, Bauarbeiten Abwasserfallrohre:
- AZ-Rohr – Feuchtigkeit = Faserfreisetzung
- Intakte Rohre: Kein Risiko – Asbestfasern bleiben gebunden.
- Beschädigte Rohre: Fasern lösen sich → ins Trinkwasser (WHO: >7 Millionen Fasern/L = Krebsrisiko)
- Lungenkrebs, Mesotheliom bei Einatmen (Renovierung!) TrinkwV: Kein Grenzwert für Asbest im Wasser – aber Sanierungspflicht bei sichtbarer Beschädigung (§ 17).
- Sichtprüfung (Keller, Schacht): 0 € – 70 % Genauigkeit
- Bohrprobe + Labor (TÜV): 150–300 € – 100 % Genauigkeit
- Endoskopie (Kamera in Rohr): 200–400 € – 95 % GenauigkeitTipp: Graue, glatte Rohre mit „AZ“ oder „Eternit“ = 99 % Asbest.5. Sanierung: Was kostet das?Austausch (Kunststoff/Edelstahl): 80–150 € pro m – KfW 455 / BEG EM (bis 70 % bei Kombi mit Dämmung)
- Ummantelung (nur bei intakt): 30–50 € pro m – Keine Förderung
- Entsorgung: 500–1.000 €/t – Steuerabzug 20 %Pflicht: Bei Bruch, Renovierung oder Verkauf (Gutachten erforderlich).
- Keller checken: Graue Rohre? → Foto machen.
- Gutachten einholen: Sachverständiger (z. B. DEKRA).
- Sanierung planen: Mit Dämmung/Heizung kombinieren → Förderung sichern.
- Mieter informieren: Mietminderung möglich bei Asbeststaub.
Asbestzement-Rohre = Zeitbombe in 70 % der Altbauten.
Link zu https://rohrgroup.de/asbestrohre-erkennen/
Die deutsche Trinkwasserverordnung
oder
Was nicht gesucht wird, kann auch nicht gefunden werden!
"Kein Lebensmittel wird strenger überprüft als das Deutsche Trinkwasser."
Dieser Satz wird immer und immer wieder bemüht, wenn es um kritische Nachfragen geht. Und es stimmt, unser Trinkwasser wird gut geprüft. Warum das aber nicht ausreicht, erfahren Sie auf dieser Webseite.
Wieso haben wir eigentlich eine Trinkwasserverordnung?
Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt den Versorgern nicht die Bereitstellung von gesund erhaltenden oder Gesundheit förderlichen Wasser vor. Das Wasser muss nach § 4 der Trinkwasserverordnung frei von krankheitserregenden Keimen, genusstauglich und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte rein sein!
Wieso?
Die Antwort liegt über 48 Jahre zurück. Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahre 1961 stellte bis zum 31.12.2000 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar. Diese war lediglich eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes.
Getestet werden die sogenannten Indikatorparameter. Dazu zählen:
Das war's. Mehr wird nicht getestet. Weder Drogen, noch Medikamentenrückstände, Mikroplastik, Pestizide, Herbizide, Fungizide, Nitrat, endokrine Disruptoren, (Mikroschadstoffe) Spurenstoffe, toxische Stoffe für Wasserlebewesen und Verbindungen, welche die jeweiligen Stoffe miteinander eingehen können usw. usw.
Wer aber nun glaubt, sicher zu sein, dass die geprüften Parameter auch garantiert eingehalten werden, der wird leider enttäuscht. Denn die Wasserwerke, die technisch nicht in der Lage sind, die Grenzwerte einzuhalten, dürfen Ausnahmeregelungen beantragen, die natürlich gewährt werden z.B. Uckermark Wasserwerk Schönfeld. Der Artikel ist von 2012 und die Überschrift beweist, dass man 2 Jahre lang Wasser mit hohem Urangehalt liefern durfte. Grenzwert hin oder her.
Dieser Satz wird immer und immer wieder bemüht, wenn es um kritische Nachfragen geht. Und es stimmt, unser Trinkwasser wird gut geprüft. Warum das aber nicht ausreicht, erfahren Sie auf dieser Webseite.
Wieso haben wir eigentlich eine Trinkwasserverordnung?
Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt den Versorgern nicht die Bereitstellung von gesund erhaltenden oder Gesundheit förderlichen Wasser vor. Das Wasser muss nach § 4 der Trinkwasserverordnung frei von krankheitserregenden Keimen, genusstauglich und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte rein sein!
Wieso?
Die Antwort liegt über 48 Jahre zurück. Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahre 1961 stellte bis zum 31.12.2000 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar. Diese war lediglich eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes.
Getestet werden die sogenannten Indikatorparameter. Dazu zählen:
- Aluminium,
- Ammonium,
- Chlorid,
- Clostridium perfringens,
- Coliforme Bakterien,
- Eisen,
- Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm),
- Geruch,
- Geschmack,
- Kolonienzahl bei 22 °C,
- Kolonienzahl bei 36 °C,
- Elektrische Leitfähigkeit (wird z.B. in Mikrosiemens gemessen)
- Mangan,
- Natrium,
- Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)
- Oxidierbarkeit,
- Sulfat,
- Trübung,
- Wasserstoffionen-Konzentration,
- Calcitlösekapazität,
- Radioaktivität,
- Legionellen.
- 23. Uran
- Leitfähigkeit
und die chemischen Parameter: - ph
- Gesamthärte
- Alkalinität (Karbonate)
- Alkalinität (Bikarbonate)
- Ammonium
- Nitrite
- Fluoride
- Chloride
- Nitrate
- Sulfate
- Blei
- Arsen
- Selen
- Antimonium
- Eisen
- Kupfer
- Mangan
- Zink
- Uran
- Natrium
Das war's. Mehr wird nicht getestet. Weder Drogen, noch Medikamentenrückstände, Mikroplastik, Pestizide, Herbizide, Fungizide, Nitrat, endokrine Disruptoren, (Mikroschadstoffe) Spurenstoffe, toxische Stoffe für Wasserlebewesen und Verbindungen, welche die jeweiligen Stoffe miteinander eingehen können usw. usw.
Wer aber nun glaubt, sicher zu sein, dass die geprüften Parameter auch garantiert eingehalten werden, der wird leider enttäuscht. Denn die Wasserwerke, die technisch nicht in der Lage sind, die Grenzwerte einzuhalten, dürfen Ausnahmeregelungen beantragen, die natürlich gewährt werden z.B. Uckermark Wasserwerk Schönfeld. Der Artikel ist von 2012 und die Überschrift beweist, dass man 2 Jahre lang Wasser mit hohem Urangehalt liefern durfte. Grenzwert hin oder her.