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Trinkwasser aus Verbrauchersicht

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Die deutsche Trinkwasserverordnung

oder
Was nicht gesucht wird, kann auch nicht gefunden werden!


"Kein Lebensmittel wird strenger überprüft als das Deutsche Trinkwasser."
Dieser Satz wird immer und immer wieder bemüht, wenn es um kritische Nachfragen geht. Und es stimmt, unser Trinkwasser wird gut geprüft. Warum das aber nicht ausreicht, erfahren Sie auf dieser Webseite.

Wieso haben wir eigentlich eine Trinkwasserverordnung?
Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt den Versorgern nicht die Bereitstellung von gesund erhaltenden oder Gesundheit förderlichen Wasser vor. Das Wasser muss nach § 4 der Trinkwasserverordnung frei von krankheitserregenden Keimen, genusstauglich und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte rein sein!
Wieso? 
Die Antwort liegt über 48 Jahre zurück. Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahre 1961 stellte bis zum 31.12.2000 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar. Diese war lediglich eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes. 
Getestet werden die sogenannten Indikatorparameter. Dazu zählen:
  • Aluminium,
  • Ammonium,
  • Chlorid, 
  • Clostridium perfringens, 
  • Coliforme Bakterien,
  • Eisen, 
  • Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm),
  • Geruch,
  • Geschmack, 
  • Kolonienzahl bei 22 °C, 
  • Kolonienzahl bei 36 °C,  
  • Elektrische Leitfähigkeit (wird z.B. in Mikrosiemens gemessen)
  • Mangan,
  • Natrium, 
  • Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)
  • Oxidierbarkeit,
  • Sulfat,
  • Trübung, 
  • Wasserstoffionen-Konzentration, 
  • Calcitlösekapazität,
  • Radioaktivität,
  • Legionellen.
  • 23. Uran
  • Leitfähigkeit
    und die chemischen Parameter:

  • ph
  • Gesamthärte
  • Alkalinität (Karbonate)
  • Alkalinität (Bikarbonate)
  • Ammonium
  • Nitrite
  • Fluoride
  • Chloride
  • Nitrate
  • Sulfate
  • Blei
  • Arsen
  • Selen
  • Antimonium
  • Eisen
  • Kupfer
  • Mangan
  • Zink
  • Uran
  • Natrium

Das war's. Mehr wird nicht getestet. Weder Drogen, noch Medikamentenrückstände, Mikroplastik, Pestizide, Herbizide, Fungizide, Nitrat, endokrine Disruptoren, (Mikroschadstoffe) Spurenstoffe, toxische Stoffe für Wasserlebewesen und Verbindungen, welche die jeweiligen Stoffe miteinander eingehen können usw. usw. 
​
Wer aber nun glaubt, sicher zu sein, dass die geprüften Parameter auch garantiert eingehalten werden, der wird leider enttäuscht. Denn die Wasserwerke, die technisch nicht in der Lage sind, die Grenzwerte einzuhalten, dürfen Ausnahmeregelungen beantragen, die natürlich gewährt werden z.B. Uckermark Wasserwerk Schönfeld. Der Artikel ist von 2012 und die Überschrift beweist, dass man 2 Jahre lang Wasser mit hohem Urangehalt liefern durfte. Grenzwert hin oder her.
​




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