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Trinkwasser aus Verbrauchersicht

Kläranlagen

Schützt uns der Gesetzgeber?
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Unsere Kläranlagen

oder
Ist Ihre Kläranlage auf dem neuesten Stand?

Ich habe mir nie Gedanken über unser Abwasser gemacht. Warum auch? Zum einen, war ich überzeugt davon, dass die Kläranlagen schon alles rausfiltern, und zum anderen bin ich in der Taunusregion nicht vom "gebrauchten" Wasser betroffen. Wir haben hier weiches Wasser ,und meistens kommt unser Wasser aus Hochbehältern. Unser Abwasser geht schön den Berg runter nach Kronberg  oder nach Sindlingen in die dortige Kläranlage. Klarer Bergvorteil. Nun aber zu denjenigen, die auf geklärtes Wasser zurückgreifen müssen?

Die Klärwerke sind super. Sie geben ihr Bestes. Doch auch sie sind oft machtlos, wenn es um  Einleitung von geklärten Wasser in Flüsse und Seen geht:K

Hier wird das auch unumwunden zugegeben:
"Keimfrei ist das Wasser damit allerdings nicht. Auch Medikamentenrückstände und andere Mikrostoffe können mit diesen klassischen Verfahren nicht aus dem Abwasser entfernt werden."(Quelle: )

Aber dennoch ist man seitens des Gesetzgebers auf der sicheren Seite, denn: Hier wird kein Grenzwert überschritten.  Warum?  Ganz einfach: Es gibt Keinen, den man zwanghaft einhalten muss.

Wissen Sie eigentlich, was passiert, wenn die Klärwerke die vorgegebenen Grenzwerte nicht einhalten können? Ganz einfach, Dafür wurden   Ausnahmegenehmigungen erstellt..
Auch hier ist man rechtlich vorbereitet: "
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass die enthaltenen Schadstoffe so weit reduziert werden müssen, wie der Stand der Technik es ermöglicht."  
Bis es dann soweit ist, dass das Klärwerk in der Lage ist, die Grenzwerte einzuhalten, werden völlig legal diese Schadstoffe ohne Warnung an die Bevölkerung einfach geduldet. Hier nachzulesen, wie dehnbar ein solches Gesetz interpretiert werden kann:

"(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen." Hier frage ich mich ernsthaft, auf welcher Grundlage "angemessene Fristen" definiert werden?

Wen es interessiert: Der ursprüngliche link war Folgender: https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/abwasser/
Dan lief dieser ins Leere und heute habe ich den neuen link herausgefunden: ​https://www.bmuv.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/abwasser



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