Wer kennt jemanden, der sein Tier bei sich zuhause begraben hat? In der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV [3]) hat der Gesetzgeber eine Ausnahme zugelassen, die je nach Landkreis oder Stadt unterschiedlich gehandhabt wird:
Demnach dürfen einzelne Haustiere im Garten vergraben werden
Bei eingeschläferten und/oder zuvor erkrankten Tieren existiert zudem das Risiko, dass Medikamente in das Grundwasser und somit auch in den Nahrungskreislauf des Menschen gelangen können. Wieder ein Beispiel für mögliche Verunreinigungen, die uns weder bewusst sind noch kontrolliert werden können.
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