Was??????Hier mal ein Auszug, auf den ich zufällig bei meiner Recherche gestoßen bin. Es gibt durchaus Vorschriften, die der Gesetzgeber erlässt, um uns Verbraucher zu schützen. Nur leider sind wir Verbraucher mit anderen Dingen beschäftigt, als Gefahrenhinweise auf Internetseiten und im Kleingedruckten zu lesen. An diesem Beispiel sieht man eindeutig, dass der Gesetzgeber uns hier eben nicht schützt. Mit dem EInstufen und Kenntlichmachen der Gefährdung scheint es nach EU-Recht getan zu sein. Welche chemikalienrechtlichen Vorschriften gelten nach der CLP-Verordnung für den Einsatz von HBCD?
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