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12/8/2018

Deutsche Trinkwasserverordnung

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Kein Wasser wird strenger überprüft als das Deutsche Trinkwasser. Auf sage und schreibe 21 Punkte wird unser Leitungswasser getestet.
Aus Kreisen der Wasserversorger hören Sie alles sei einwandfrei! Und es stimmt, wenn Sie es aus dem Gesichtspunkt der deutschen Trinkwasserverordnung betrachten. Die Werte werden (so gut es eben geht) eingehalten.


Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt den Versorgern nicht die Bereitstellung von gesund erhaltenden oder Gesundheit förderlichen Wasser vor. Das Wasser muss nach § 4 der Trinkwasserverordnung frei von krankheitserregenden Keimen, genusstauglich und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte rein sein!
Wieso? 
Die Antwort liegt über 48 Jahre zurück. Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahre 1961 stellte bis zum 31.12.2000 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar. Diese war lediglich eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes. Also, auf den Gesichtspunkt kommt es an.

Auf welche Inhaltsstoffe wird unser Wasser getestet?

  1. Aluminium,
  2. Ammonium,
  3. Chlorid, 
  4. Clostridium perfringens, 
  5. Coliforme Bakterien,
  6. Eisen, 
  7. Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm),
  8. Geruch,
  9. Geschmack, 
  10. Kolonienzahl bei 22 °C, Kolonienzahl bei 36 °C,  
  11. Elektrische Leitfähigkeit,
  12. Mangan,
  13. Natrium, 
  14. Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)
  15. Oxidierbarkeit,
  16. Sulfat,
  17. Trübung, 
  18. Wasserstoffionen-Konzentration, 
  19. Calcitlösekapazität,
  20. Radioaktivität,
  21. Legionellen

Was ist neu an der Trinkwasserverordnung vom 8.1.2018?

Eine wesentliche Neuerung bildet die Einführung einer so genannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“. Diese soll Wasserversorgern mehr Flexibilität bei der Untersuchung des Trinkwassers gewähren. Wasserversorger können nun in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt die vorgeschriebenen Untersuchungen des Trinkwassers an die individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen, um einen maximalen Erkenntnisgewinn zu erlangen und um für ihre Wasserversorgung weniger aussagekräftige Untersuchungen zu verringern. Hierfür muss der Wasserversorger eine Risikobewertung erstellen, die eine fundierte und nachvollziehbare Begründung für eine Anpassung von Untersuchungsumfang und -häufigkeit liefert. (Mein Gedanke dazu: Der Wasserversorger hat nur 23 zu testende Parameter. Wieso sollte er sich mehr Arbeit machen und suchen, was er überhaupt nicht finden muss?)

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