Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch , (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) § 6 Chemische Anforderungen (1) Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Bis eine einwandfreie Schädigung aber nachgewiesen werden kann, vergeht sehr viel Zeit und auf jeden Fall verliert immer der Verbraucher. (2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden. Wie praktisch, wenn es aufgrund mangelnder Forschungsergebnisse überhaupt keine Grenzwerte gibt. Kein Grenzwert = keine Überschreitung. (3) Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist. Das hier ist einfach absurd. Aktuelles Beispiel für meine Meinung: ra-today.de/verzehrseinschraenkung-fuer-trinkwasser-wird-geprueft/
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